News

Sozialbudget: Wöginger plädiert für dreifache Gerechtigkeit

ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger: Österreich ist ein sozialer Wohlfahrtsstaat. Foto (Archiv) Parlament/Thomas Topf

Ein dreifaches Plädoyer hielt ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger in der Budgetdebatte: Für Leistungsgerechtigkeit, für soziale Gerechtigkeit und für Generationengerechtigkeit. In Zahlen dokumentierte er den Sozial- und Wohlfahrtsstaat. Reformen bleiben nötig.

 

Milliarden für den sozialen Wohlfahrtsstaat

„Österreich ist ein sozialer Wohlfahrtsstaat“, sagte Wöginger in der Generaldebatte des Nationalrats zu den Budgetkapiteln Arbeit, Soziales, Pensionen und Gesundheit sowie Familien und Jugend.

Auf diese Bereiche entfallen rund 65 Mrd. Euro, das ist rund die Hälfte des Bundeshaushaltes von 128 Mrd. Euro. Abzüglich der Leistungen für Familien von 9,5 Mrd. Euro bleiben 56 Mrd. Euro für Soziales: „Österreich hat eine sehr gute Sozialgesetzgebung“, erklärte Wöginger.

 

Pensionsversicherung leistet mehr

Alleine für die Pensionen – ohne jene für den öffentlichen Dienst – wende der Staat rund 21 Mrd. Euro auf. Davon entfallen aber nahezu 9 Mrd. Euro etwa auf die Anrechnung der Zeiten für Kindererziehung, den Wehr- und Zivildienst oder Rehabilitation: „In den Pensionsaufwendungen sind also Leistungen für Familien, Soziales und Arbeitsmarkt enthalten“, merkte Wöginger mit Blick auf Kritik auf Pensionskosten an.

Zugleich damit rechtfertigte Wöginger den Aufwand von rund 14 Mrd. Euro für die Beamtenpensionen. Dieser Betrag sei deswegen so hoch, weil der Staat während der Erwerbstätigkeit der Betroffenen keine Dienstgeberbeiträge leiste.

 

Wöginger: für Gerechtigkeit und für Reformen

Unter den – leitenden – Gesichtspunkten der Leistungsgerechtigkeit, der sozialen Gerechtigkeit und der Generationengerechtigkeit sind „weitere Reformschritte nötig“, allerdings nicht ständig, sondern angemessen „alle paar Jahre“. Die Leitsätze: Leistung muss sich lohnen – und soziale Sicherzeit erfordere Nachhaltigkeit.

Dazu zählen derzeit die sozial gestaltete Anpassung der Teilzeitregeln, die zur Benachteiligung gegenüber Vollzeit führen, sowie die Verminderung der Altersteilzeit „für Spitzenverdiener“. Weiters werde noch heuer eine Reform für die Sozialhilfe vorgelegt, und zwar mit den Eckpunkten der Vereinheitlichung, der Einführung von Wartefristen und dem Erfordernis der Integration.