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Spenden vermehrt absetzbar: Frist läuft!
Mehr gemeinnützige Vereine als bisher können bereits für heuer Spenden steuerlich absetzen lassen – wenn sie zeitgerecht um den Bescheid ansuchen. Die Frist dafür läuft bereits.
Spenden-Absetzbarkeit: Antrag bis Juni
Die gesetzlichen Regelungen zur Gemeinnützigkeit wurden mit Jahresbeginn 2024 reformiert: alle gemeinnützigen Vereine und Körperschaften, die die Voraussetzungen für Spendenbegünstigung erfüllen, können einen entsprechenden Bescheid seit Jahresbeginn beim Finanzamt Österreich beantragen, auch bei FinanzOnline.
Wer als begünstigte Einrichtung anerkannt wird, wird in die entsprechende Liste der Finanz eingetragen. Wichtig: Wird dieser Antrag bis Ende Juni 2024 gestellt, sind alle Zuwendungen des Jahres 2024 abzugsfähig, auch jene, die bereits vor der Anerkennung geleistet wurden.
Die Vereine geben Zahlerin bzw Zahler und Beträge der Finanz bekannt, diese rechnet dann die Beträge bei der steuerlichen Veranlagung der zahlenden Personen an. Konkrete Info für Spender und für Vereine HIER.
Entlastung von weiteren 100 Mio. Euro
Bei einer Informations-Veranstaltung im Finanzministerium verwiesen Ressortchef Magnus Brunner und Staatssekretärin Claudia Plakolm auf die Größenordnungen dieser Absetzbarkeit.
Derzeit sind (ohne Feuerwehren) rund 1.600 Organisationen steuerbegünstigt. Die Absetzbarkeit der Spenden erspart den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern derzeit rund 100 Mio. Euro pro Jahr. Durch die Ausweitung der Absetzbarkeit ab 2024 wird dieses Volumen an Entlastung nochmals um 100 Mio. Euro jährlich zunehmen.
Stefan Wallner, Geschäftsführer des Bündnisses für Gemeinnützigkeit, bezeichnete als Vertreter der Spendenorganisationen das Paket „als eine weitere Motivation zu spenden und ein wichtiges Signal für eine Kultur des Helfens in Zeiten der Teuerung“. Der Präsident der Sportunion, Peter McDonald, zeigte sich erfreut, dass „das unbezahlbare Engagement nun auch gesetzlich stärker gewürdigt wird“, berichtet das Finanzressort.