Innenpolitik
Thomas Schmid vor Partei-Ausschluss
Der Ethikrat der ÖVP hat sich ein zweites Mail mit den öffentlich bekannten Äußerungen von Thomas Schmid befasst. Aufgrund seines Geständnisses schwerer Straftaten „empfiehlt“ der Ethikrat, gegen Thomas Schmid ein Partei-Ausschluss-Verfahren einzuleiten.
Schweres Fehlverhalten hat Folgen
Der Ethikrat befasste sich nach seiner Erklärung im vorigen Jahr diese Woche mi den Aussagen von Thomas Schmid. Anlass war, dass der frühere Ministersekretär, leitende Beamten und Vorstand der Verstaatlichen-Holding vor der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gestanden haben soll, schwere Straftaten begangen zu haben.
Da der Verhaltenskodex bei schwerwiegendem Fehlverhalten auf alle Parteimitglieder anzuwenden ist, wird den zuständigen Gremien ein Partei-Ausschluss-Verfahren gegen Schmid empfohlen. Der Ethikrat dazu: „Eine solche Vorgangsweise hat jetzt und in Zukunft für alle vergleichbaren Fälle erwiesenen schweren Fehlverhaltens zu gelten.“ Daher wird den zuständigen Parteigremien empfohlen, gegen Thomas Schmid ein Partei-Ausschluss-Verfahren einzuleiten.
Aus der ÖVP verlautete, Bundesparteiobmann Karl Nehammer und Generalsekretär Christian Stocker unterstützen die Empfehlung des Ethikrates, Thomas Schmid aus der Volkspartei auszuschließen.
Wortwahl unangemessen und abzulehnen
Zugleich verweist der Ethikrat auf seine Erklärung vom Oktober vorigen Jahres, in der es bezüglich bekannt gewordener Chats von Schmid heißt: „Der Ethikrat stellt fest, dass die Wortwahl und der mangelnde Respekt in einigen der an die Öffentlichkeit gelangten Chats völlig unangemessen und abzulehnen ist und dem Verhaltenskodex widerspricht, auch wenn es sich nicht um öffentlich getätigte Äußerungen handelt.“
Aus den verfügbaren Informationen seien keine neuen Sachverhalte zu früheren oder amtierenden Funktionsträgern der ÖVP hervorgegangen, erklärt der Ethikrat der Volkspartei. Allerdings verweist der Ethikrat neuerlich auf den Verhaltenskodex, der als Richtschnur für Äußerungen und Handlungen aller Funktionäre zu gelten hat.
Nicht-öffentliche Äußerungen
Bezüglich der Äußerungen von Schmid nahm der Ethikrat dessen Entschuldigung bereits zur Kenntnis. Zugleich wird darauf verwiesen, dass diese nicht öffentlich getätigt wurden, dann allerdings ohne Beachtung von Datenschutz und Privatsphäre öffentlich gemacht wurden.
Respekt vor Unschuldsvermutung
Begrüßt wird die Erklärung von Bundesparteiobmann Karl Nehammer, der gesagt hatte: „Die, die gefehlt haben, müssen dafür die Konsequenzen tragen.“ Hinsichtlich strafrechtlicher Konsequenzen werde die Justiz – hoffentlich so rasch wie möglich – Klarheit schaffen, meint dazu der Ethikrat. Zugleich verwahrt sich der Ethikrat gegen pauschale Verdächtigungen und appelliert an alle Beteiligten, ein sachliches politisches Gespräch zu führen, und zwar auch im Respekt vor dem Menschenrecht auf Unschuldsvermutung.