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Die vier Säulen der unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft

An der Spitze der Weisungskette für die Anklagebehörde soll künftig eine unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft stehen. Foto (Eingangshalle Justizpalast Wien): CC C.Stadler/Bwag

Unabhängigkeit, Qualität sowie parlamentarische Legitimation und Kontrolle sind die vier Säulen, auf denen die geplante Bundesstaatsanwaltschaft stehen soll. Der Gesetzesentwurf liegt seit Dienstag vor, die Begutachtung läuft.

 

Europa-Standard ist Unabhängigkeit

Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte unterstehen derzeit in Österreich letztlich der Weisung durch die Führung des Justizministeriums. Dieses Weisungsrecht ist politisch umstritten und wird in den internationalen Berichten zur Rechtsstaatlichkeit kritisiert.

Europäischen Standards entsprechend soll an die Spitze der Weisungskette eine unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft treten. Diese soll als weisungsfreie oberste Ermittlungs- und Anklagebehörde tätig werden. Dafür hat die Koalitionsregierung einen vom Justizressort vorgelegten Entwurf präsentiert.

Das Ziel ist es, einerseits eine völlig unparteiliche, unabhängige Weisungsspitze einzusetzen, andererseits eine Legitimation und ausbalancierte Kontrolle im Sinne des demokratischen Rechtsstaates zu sichern.

 

Hochrangige Juristinnen und Juristen erstellen Vorschlag

  • Diese Bundesstaatsanwaltschaft wird als unabhängige Behörde im Justizministerium eingerichtet. Die Stellung der Staatsanwaltschaft bleibt davon unberührt.
  • Die Behörde erhält drei Mitglieder und drei Ersatzmitglieder. Die Mitglieder sind gleichberechtigt, die Behörde ist ein Kollegialorgan. Der Vorsitz wechselt alle zwei Jahre.
  • Die Funktionsdauer beträgt sechs Jahre, eine Wiederwahl ist nicht möglich.

Die Auswahl der Mitglieder erfolgt in einem mehrstufigen, transparenten sowie qualitativ und demokratisch gesicherten Verfahren.

Für die Mitlieder der Bundesstaatsanwaltschaft erstellt eine unabhängige Kommission einen Vorschlag. Diese Kommission setzt sich aus zehn Vertretern aller juristischen Berufsgruppen zusammen. Diese Personen werden aufgrund ihres Amtes von Gesetzes wegen in diese Kommission entsandt. Es sind dies die Präsidenten drei Höchstgerichte, die Präsidenten der Rechtsanwalts- und der Notariatskammer, ein Rechtswissenschaftler auf dem Gebiet des Strafrechts, abwechselnd zwei leitende Oberstaatsanwälte sowie zwei Mitglieder aus dem Strafsenat des Obersten Gerichtshofes.

Diese Kommission kann nur Personen vorschlagen, die zumindest zehn Jahre berufliche Erfahrung im Strafrecht in der Justiz aufweisen, auch wenn sie aus anderen Rechtsberufen kommen.

Die Legitimation und die Kontrolle der Bundesstaatsanwalt bleiben beim Parlament. Foto: Parlamentsdirektion

Die Legitimation und die Kontrolle der Bundesstaatsanwalt bleiben beim Parlament. Foto: Parlamentsdirektion

Legitimation und Kontrolle durch das Parlament

Der Vorschlag der Kommission benötigt eine Zweidrittelmehrheit, also zumindest sieben von zehn Stimmen und wird an den Nationalrat gerichtet. Dieser kann die vorgeschlagenen Personen wählen oder nicht, worauf ein neuer Vorschlag zu erstellen ist. Damit ist ein direkter Zusammenhang zwischen Volksvertretung und staatsanwaltschaftlicher Weisungsspitze sichergestellt.

Zugleich bleibt die parlamentarische Kontrolle gewährleistet, denn der jeweilige Vorsitzende der Bundesstaatsanwaltschaft wird dem Justizausschuss des Nationalrates regelmäßig berichten. Damit soll künftig eine sachliche Debatte über die Tätigkeit der Staatsanwaltschaften möglich sein.

Schriftliche parlamentarische Anfragen zu Weisungen bleiben weiterhin möglich. Diese sind dann direkt an die Bundesstaatsanwaltschaft zu richten.

Die Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft können sich jederzeit an den Nationalrat wenden, dessen Justizausschuss sie anzuhören hat, etwa wegen behaupteter Missstände.

Damit bleibt die Weisungsspitze dem Parlament verantwortlich.