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Wiener ÖVP: Zweifel an der Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichte

Die Wiener ÖVP deckt nun Missstände der Wiener Justiz auf. Foto: studiocasper

Die Gewaltenteilung Österreichs garantiert die Unabhängigkeit der Exekutive, Judikative und der Legislative. Jede Missachtung dieser, stellt einen Bruch der Verfassung dar. Bei den Wiener Verwaltungsgerichten zeigen sich Lücken, die an der Unabhängigkeit der Gerichte zweifeln lassen. Die Wiener ÖVP deckt auf:

 

Magistrat hat Mitspracherecht bei Richterwahl

Während in den restlichen Bundesländern die Landesregierung auf Vorschlag eines Personalausschusses objektiv die Richter der Landesverwaltungsgerichte besetzt, gibt es in Wien eine Besonderheit. Neben einem Personalausschusses hat auch der Magistratsdirektor ein Vorschlagsrecht.

 

Skandale häufen sich

Bereits vor einigen Jahres gab es in diesem Zusammenhang einen Skandal der Wiener Landesregierung, wo Unklarheit über die Willkür und Einflussnahme der richterlichen Besetzung bestand. Ein Wiener Jurist meinte, dazu dass „das Magistrat versucht, die Unabhängigkeit der gerichtlichen Kontrolle von Magistratsentscheidungen so weit wie möglich zu verringern.“

Es bestehe kein sachlich gerechtfertigter Grund, warum der Magistratsdirektor bei der Ernennung von Richtern mitwirken sollte. Das Land Wien müsse daher die Rechtslage ändern und sollte sich darüber bewusstwerden, dass solche Besetzungen mit einer hohen Verantwortung verbunden sind, erklärt ein Sprecher der ÖVP Wien.

 

ÖVP-Wien fordert autonomes Gremium

Verfassungssprecher der ÖVP-Wien Patrick Gasselich und Wiener Landtagsabgeordneter Hannes Taborsky fordern ein autonomes Gremium über die Ernennung der Richter des Verwaltungsgerichtes Wien. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass sich die Politik in Vorgänge der Justiz einmischt.

„Damit die Bevölkerung Vertrauen in unser Rechtssystem hat, muss die Ernennung der Richterinnen und Richter frei von der Willkür politischer Amtsträger sein. Das ist gerade in Zeiten wie diesen von enormer Bedeutung“, so Gasselich. Taborsky betont, die Wichtigkeit eines „unabhängigen Gremiums, welches die fachliche Qualifikation der Bewerber beurteilt und für die Richterplanstellen vorschlägt“.