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Steinacker: Unschuldsvermutung muss ernst genommen werden

Der Fall Fuchs bestätigt wieder, dass die Unschuldsvermutung wieder einmal nicht ernst genommen wurde, erklärt Steinacker. Foto: iStock/ Zolnierek

Neuerlich wurde die Bedeutung der Unschuldsvermutung deutlich: Johann Fuchs, der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien (OStA), erhielt in einer Berufungsverhandlung den Freispruch der ersten Instanz bestätigt. Die ÖVP-Justizsprecherin, Abg. Michaela Steinacker, betonte die Notwendigkeit, die Unschuldsvermutung zu respektieren und vorurteilsfreie Ermittlungen zu gewährleisten.

 

Unschuldsvermutung muss weiterhin gelten

In den vergangenen Monaten sah sich Johann Fuchs mit einer Vielzahl von Vorwürfen konfrontiert, die breit in den Medien diskutiert wurden, erklärte Steinacker.

Öffentliche Vorverurteilungen waren die Folge, was laut Steinacker einem korrekten Umgang mit der Unschuldsvermutung widerspricht:

„Wie manche mit dem Recht auf Unschuldsvermutung in unserer Republik umgehen, darüber sollten wir einmal ganz grundsätzlich nachdenken. Im Fall von Johann Fuchs wurde die Unschuldsvermutung jedenfalls einmal mehr nicht ernst genommen.“

Die Unschuldsvermutung besagt, dass jemand, der wegen einer Straftat verdächtigt oder wegen einer solchen angeklagt ist, erst schuldig ist, wenn das Gericht letzter Instanz dies bestätigt hat. Gesetzlich normiert ist das in Österreich in der §8 Strafprozessordnung.

Die Justizsprecherin unterstrich, dass unabhängige Gerichte im Rechtsstaat über Schuld oder Unschuld urteilen, und betonte die Bedeutung, Ermittlungsergebnisse abzuwarten, bevor endgültige Schlüsse gezogen werden.

 

Steinacker: Stärkung der Beschuldigtenrechte

Die Unschuldsvermutung müsse für alle gelten, sagte Steinacker: „Alle Vorwürfe, die gegenüber Fuchs in den letzten Monaten ausführlich medial erhoben wurden, stellen sich als haltlos heraus. Einmal mehr muss darauf hingewiesen werden, dass die Unschuldsvermutung in Österreich für jeden gilt.“

Steinacker sprach sich auch für eine Verbesserung der Rechte von Beschuldigten aus: „Man wird dem Rechtsstaat nicht gerecht, wenn freigesprochene Beschuldigte neben der starken psychischen Belastung auch auf den hohen Kosten sitzen bleiben. Darüber hinaus braucht es endlich eine Beschleunigung der Verfahren. Niemand darf aber öffentlich vorgeführt und vorverurteilt werden.“