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Unternehmen profitieren künftig von Strompreiskompensation

Unternehmen können mit einer Ausweitung der Energiekostenzuschüsse rechnen. Für Wirtschaftsminister Kocher wird Österreichs Standort dadurch wettbewerbsfähig bleiben. Foto: BKA / Christopher Dunker

Das von der Regierung geplante Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz 2022 für Unternehmen steht kurz vor dem Beschluss. Mit dem Gesetz unterstützt die Bundesregierung Industrie- und Leitbetriebe in energieintensiven Branchen wie Metall, Chemie, Papier und Kunststoff. Insgesamt werden 233  Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Die Unternehmen in diesen Branchen stehen im internationalen Wettbewerb und handeln mit CO2-Zertifikaten. Die Regierung möchte mit dieser Maßnahme verhindern, dass Unternehmen ihre Produktion und somit ihre CO2-Emissionen in andere Länder verlagern, in denen der Erwerb von Zertifikaten nicht erforderlich ist oder in denen ähnliche Kompensationen bereits bestehen (das sind 15 Mitgliedsstaaten der EU wie unter anderem Deutschland, Frankreich, Spanien oder Italien).

 

75% Kompensation

Die Förderung wird für den, über eine GWh hinausgehenden, Jahresstromverbrauch des Jahres 2022 in Form von direkten Zuschüssen gewährt. Kompensiert werden 75 Prozent der indirekten CO2-Kosten, wie das Wirtschaftsministerium am Freitag in einer Aussendung mitteilte.

„Viele Unternehmen in Bereichen wie Metall, Chemie, Papier und Kunststoff müssen Zertifikate im europäischen Emissionshandel erwerben. Mit der Umsetzung des SAG 2022 sichern wir die Arbeitsplätze und die Wettbewerbsfähigkeit dieser heimischen Unternehmen und verhindern das Abwandern der Betriebe in Länder, in denen kein Erwerb von Zertifikaten notwendig ist, so wie das bereits 15 andere Mitgliedsstaaten der EU, unter anderem Deutschland, Frankreich, Spanien und Italien, gemacht haben“, erklärt Wirtschaftsminister Martin Kocher.

 

Die Strompreiskompensation im Überblick

Anspruchsberechtigt sind Unternehmen in Sektoren bzw. Teilsektoren der Industrie, insbesondere solche aus den Bereichen Metall, Chemie, Papier und Kunststoff.

Ausgestaltung der Förderung:

  • Wenn Stromlieferanten die Kosten, die ihnen für den Erwerb von CO2-Zertifikaten im EU- Emissionshandelssystem entstehen, über den Strompreis an die Letztverbraucher weitergeben, spricht man von „indirekten CO2-Kosten“. Im Rahmen des SAG werden 75 Prozent der tatsächlich anfallenden indirekten CO2-Kosten ersetzt.
  • Die Förderhöhe für einen Jahresstromverbrauch von mehr als 1 GWh berechnet sich nach einer komplexen Formel, die auf der Förderintensität, CO2-Emissionsfaktoren, produktspezifischen Stromverbrauchseffizienzbenchmarks und der tatsächlichen Produktionsleistung beruht.
  • Ansuchen können für den Anteil des Jahresstromverbrauchs gestellt werden, der über 1 GWh liegt.

Die Abwicklung erfolgt über die aws, die Förderbank des Bundes. Die dafür verfügbaren nationalen Mittel belaufen sich auf 233 Millionen Euro. Eine Doppelförderung durch das SAG und den Energiekostenzuschuss ist ausgeschlossen.

 

Zeitplan

  • Beschlussfassung in einer Sitzung des Nationalrats
  • anschließend Notifizierung durch die Europäische Kommission
  • Antragstellung ab Herbst 2023
  • Auszahlung bis Ende des Jahres