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UVP-Verfahren sollen schneller werden
Mit der Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G), die derzeit in Begutachtung ist, sollen Genehmigungsverfahren in Österreich einfacher, planbarer und schneller werden. Vorgesehen sind unter anderem ein einheitliches konzentriertes Genehmigungsverfahren, kürzere Entscheidungsfristen, verbindliche Vorentscheidungen sowie Erleichterungen bei der Modernisierung bestehender Standorte.
„Österreich braucht Investitionen, wenn wir als Wirtschaftsstandort wettbewerbsfähig bleiben wollen”, so Energie-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner in einer Aussendung am Dienstag. Niemand investiere Millionen, „wenn über Jahre unklar ist, ob und wann ein Projekt umgesetzt werden kann”. Der Grundsatz sei einfach: „Nicht weniger prüfen, sondern schneller entscheiden.”
Sechs-Monats-Frist und Vorentscheidung
Zentraler Hebel ist die Vereinfachung der Verfahren: Künftig soll es ein einheitliches konzentriertes Genehmigungsverfahren geben, die Entscheidungsfrist wird grundsätzlich mit sechs Monaten festgelegt. Eine neue Vorentscheidung soll es zudem ermöglichen, zentrale Genehmigungsfragen zu klären, „bevor Unternehmen erhebliche Mittel in die vollständige Detailplanung eines Projekts investieren”. Wer investieren wolle, müsse „möglichst früh wissen, woran er ist”, so Zehetner. Das reduziere Investitionsrisiken und schaffe „genau jene Planungssicherheit, die Unternehmen für langfristige Standortentscheidungen brauchen”.
Modernisierung erleichtern
Besonders relevant für den Standort sind laut Staatssekretärin die Änderungen bei Erweiterungen und Modernisierungen bestehender Anlagen. Die Schwellenwerte für bestimmte Änderungsvorhaben werden angepasst. Immissionsneutrale oder nur geringfügig stärker belastende Änderungen sollen in der Einzelfallprüfung stärker berücksichtigt werden. „Modernisierung darf nicht schwieriger sein als Stillstand”, betont Zehetner. Wenn ein Betrieb „in effizientere, sauberere und modernere Technologie investiert”, dürfe man ihm „nicht unnötig Steine in den Weg legen”.
Auch technologischen Entwicklungen soll stärker Rechnung getragen werden: Für Maschinen und Betriebseinrichtungen können künftig innerhalb klar definierter Grenzen Rahmenangaben gemacht werden, um zu verhindern, dass Unternehmen „auf einer bereits überholten Technologie festgeschrieben werden”. Ein Genehmigungsverfahren dürfe Unternehmen „nicht technologisch einfrieren”, so Zehetner. Anspruch müsse sein, „hohe Umweltstandards mit einem modernen und wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort zu verbinden”.