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Verbotsgesetz wird verschärft

Das NS-Verbotsgesetz wird verschärft, kündigten Verfassungsministerin Karoline Edtstadler und Justizministerin Alma Zadic an: NS-Devotionalien können leichter abgenommen werden, die Zuständigkeit der Gerichte wird ausgeweitet und bei Verurteilung erfolgt Amtsverlust. Foto: Bka/Christopher Dunker

Das Verbotsgesetz wird verschärft, kündigten diese Woche Verfassungsministerin Karoline Edtstadler und Justizministerin Alma Zadic an. Dieses Gesetz gilt als wirksames strafrechtliches Instrument gegen nationalsozialistische Wiederbetätigung. Anlass zur Verschärfung besteht.

 

Desinformation, Rechtsextremismus, Antisemitismus, Rassismus und Diskriminierung sind in Teilen unserer Gesellschaft wieder verstärkt bemerkbar. Die Gründe dafür sind vielfältig und gerade deshalb ist es wichtig, hier entschieden dagegen vorzugehen, heißt es in der Begründung des Bundesregierung für die Verschärfung.

Das Verbotsgesetz ist dabei auf nationaler Ebene das wirkungsvollste strafrechtliche Instrument im Kampf gegen Antisemitismus, Rechtsextremismus und nationalsozialistische Wiederbetätigung.

 

Die Eckpunkte der Reform

Kampf gegen Verharmlosung von NS-Terror: Das Tragen von u.a. gelben modifizierten Judensternen im Zuge der sog. „Corona-Demonstrationen“ hat zurecht zu Diskussion um die Strafbarkeit von solchen Handlungen geführt. Durch legistische Anpassungen im VerbotsG soll zukünftig noch effektiver dagegen vorgegangen werden. Durch die Schaffung eines Grunddelikts und zweier Qualifikationen, soll einerseits die Diversion bei Erwachsenen ermöglicht („Dialog statt Hass“), andererseits aber auch sichergestellt werden, dass besonders gefährlichen Täter auch eine entsprechend hohe Strafe droht.

Ausweitung der inländischen Gerichtsbarkeit: Bestimmte Delikte des Verbotsgesetzes sind derzeit mangels inländischer Gerichtsbarkeit nicht strafbar, weil sie beispielsweise im Internet begangen werden. Die Ausweitung ist daher besonders wichtig, weil NS-Propaganda und Radikalisierung zunehmend im Internet stattfinden.

Amtsverlust bei Verurteilung nach Verbotsgesetz: Künftig soll bei Beamtinnen und Beamten jede rechtskräftige Verurteilung nach dem Verbotsgesetz zum Amtsverlust führen. Wer nach dem Verbotsgesetz verurteilt ist, hat im Staatsdienst nichts zu suchen.

Einziehung von NS-Devotionalien: Durch eine eigene Regelung im Verbotsgesetz soll dafür gesorgt werden, dass die Behörden künftig NS-Devotionalien, wie etwa einen Ehrenring der SS, auch ohne Strafverfahren aus dem Verkehr ziehen können.

 

Strategie gegen Antisemitismus

„Mit der Novelle des Verbotsgesetzes setzen wir eine weitere wesentliche Maßnahme unserer Nationalen Strategie gegen Antisemitismus um“, erklärte dazu Edtstadler nach dem Ministerrat.

Wiederbetätigung müsse mit der vollen Härte des Rechtsstaats verfolgt werden, sagte Edtstadler weiter: „Das Verbotsgesetz und seine notwendige Weiterentwicklung ist ein Grundpfeiler unseres Selbstverständnisses der Zweiten Republik. Ich appelliere daher auch an die Opposition, diese wesentliche Novellierung nicht aus partei-taktischen Gründen zu blockieren.“

Das NS-Verbotsgesetz wird verschärft, kündigten Verfassungsministerin Karoline Edtstadler und Justizministerin Alma Zadic an: NS-Devotionalien können leichter abgenommen werden, die Zuständigkeit der Gerichte wird ausgeweitet und bei Verurteilung erfolgt Amtsverlust. Foto: Bka/Christopher Dunker
Das NS-Verbotsgesetz wird verschärft, kündigten Verfassungsministerin Karoline Edtstadler und Justizministerin Alma Zadic an: NS-Devotionalien können leichter abgenommen werden, die Zuständigkeit der Gerichte wird ausgeweitet und bei Verurteilung erfolgt Amtsverlust. Foto: Bka/Christopher Dunker