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Eltern-Kind-Pass: Grünes Licht für Ausbau und Digitalisierung

Der Mutter-Kind-Pass wird reformiert und kann künftig digital abgerufen werden. Foto: iStock/ bymuratdeniz

Nach dem digitalen Führerschein wird nun auch der Mutter-Kind-Pass, der künftig „Eltern-Kind-Pass“ genannt wird, digital. Außerdem werden die Leistungen des Vorsorgeprogramms für Schwangere und junge Eltern deutlich erweitert. Zur-Sache berichtete. Über den neu aufgesetzten Eltern-Kind-Pass wurde nun positiv im Gesundheitsausschuss des Nationalrats abgestimmt.

 

Ab 2024: Ausbau des Eltern-Kind-Passes

Der Mutter-Kind-Pass, der in Österreich seit 1974 besteht und einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge für Mütter und Neugeborene leistet, wird ab Januar 2024 nicht nur einen neuen Namen erhalten, sondern auch umfangreich ausgebaut und digitalisiert werden. Dies gab die ÖVP-Nationalratsabgeordnete Alexandra Tanda in einer Presseaussendung bekannt.

 

Neuerungen im Überblick

Der Mutter-Kind-Pass wird künftig Eltern-Kind-Pass genannt, digitalisiert und um zusätzliche Leistungen erweitert.

Zusammenfassung der Neuerungen:

  • Psychosoziale Beratung ab Beginn der Schwangerschaft
  • Ernährungs- und Gesundheitsberatung für Schwangere, Stillende oder junge Eltern
  • Zweite freiwillige Hebammenberatung vor der Geburt
  • Ein Hörscreening für Neugeborene
  • Möglichkeit eines zusätzlichen Ultraschalls
  • Laboruntersuchungen entsprechend der fachlichen Empfehlungen
  • Elternberatung, zum Beispiel zu der Vereinbarkeit der Erwerbstätigkeit

 

Säuglingssterblichkeit durch Vorsorgeprogramm reduziert

Das Vorsorgeprogramm hat sich als effektives Instrument zur Früherkennung von Krankheiten erwiesen und konnte die Säuglingssterblichkeit erheblich reduzieren. Jede schwangere Frau mit Wohnsitz in Österreich, unabhängig von ihrem Krankenversicherungsstatus, hat Anspruch auf die Untersuchungen im Rahmen des Mutter-Kind-Passes.

 

Tanda: Erleichterung für Familien

Die geplanten Veränderungen sehen eine erhebliche Erweiterung der Leistungen des Mutter-Kind-Passes vor. Zudem soll durch die Digitalisierung des Programms eine verbesserte Dokumentation der Untersuchungsergebnisse ermöglicht werden. Die genaue Ausgestaltung der ärztlichen Untersuchungen und Hebammenberatungen bis zum 62. Lebensmonat des Kindes wird durch den Gesundheitsminister in Absprache mit der Familienministerin per Verordnung festgelegt.

Nationalratsabgeordnete Alexandra Tanda befürwortet die Maßnahmen hinsichtlich des Eltern-Kind-Passes. Foto: Farda

Nationalratsabgeordnete Alexandra Tanda befürwortet die Maßnahmen hinsichtlich des Mutter-Kind-Passes.
Foto: Farda

„Durch die Vorsorgeuntersuchungen können medizinisch relevante Auffälligkeiten rechtzeitig erkannt und behandelt werden“, erklärte die Abgeordnete Tanda. Darüber hinaus sind zusätzliche Beratungsleistungen wie Eltern-, Gesundheits- und Ernährungsberatung vorgesehen. Die neu eingeführte Elternberatung im Vorsorgeangebot soll Eltern, insbesondere Frauen, Informationen und Unterstützung bei Entscheidungen bieten, um die partnerschaftliche Aufteilung der Aufgaben zu fördern und die Beteiligung der Väter zu stärken.

 

Anhebung der Altersgrenze

Langfristig ist auch geplant, das Untersuchungsprogramm bis zum 18. Lebensjahr des Kindes auszudehnen. Derzeit werden nur Kinder bis zum fünften Geburtstag erfasst. Die Kosten werden zu zwei Dritteln vom Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) und zu einem Drittel von den Krankenversicherungen getragen.

Die Einführung einer elektronischen Eltern-Kind-Pass-Anwendung wird die Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsdienstleistern verbessern, zum Beispiel durch den elektronischen Zugriff auf Untersuchungsergebnisse, und die Vermittlung zusätzlicher Unterstützungsangebote wie „Frühe Hilfen“ erleichtern, freut sich Tanda.

 

Der Mutter-Kind-Pass in Papierform. Foto: ÖGK/ Martin Biller

Der Mutter-Kind-Pass in Papierform. Foto: ÖGK/ Martin Biller

 

Untersuchungen künftig digital erfasst

Eine weitere Erleichterung für Familien ergibt sich daraus, dass der Nachweis von insgesamt zehn Untersuchungen während der Schwangerschaft und nach der Geburt des Kindes, der für den Erhalt des Kinderbetreuungsgeldes erforderlich ist, entfällt, sofern diese Untersuchungen elektronisch erfasst wurden. Die Digitalisierung des Mutter-Kind-Passes bringt somit auch administrative Vorteile für die betroffenen Familien.