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Waffengesetz verschärft: Tests, Fristen, Prüfungen und Datenaustausch

Die Bundesregierung veranlasst eine Verschärfung des Waffengesetzes, der Beschluss könnte bereits im September im Nationalrat erfolgen.
Waffengesetz vor größter Novelle
Die „größte Novelle des Waffengesetzes seit 30 Jahren“ ist eine Konsequenz des Amoklaufs von Graz im Juni, wie Innenminister Gerhard Karner erklärte. Jägerinnen und Jäger sind weitestgehend nicht betroffen, zumal diese eine intensive Ausbildung haben und eine strenge Prüfung ablegen müssen.

Innenminister Gerhard Karner: Entwurf für Novelle rasch geliefert. Foto: BMI/Makowecz
Psychologische Tests
Der Fokus liegt dabei auf Prävention statt Reaktion. „Wer heute eine Waffe besitzen will, muss strengere psychologische Tests durchlaufen – für mehr Sicherheit und besseren Schutz der Bevölkerung“, erklärte Staatssekretär Jörg Leichtfried im gemeinsamen Pressegespräch im Parlament. Anonym gekaufte Waffenteile und mangelhafte Gutachten sollten bald der Vergangenheit angehören.
Datenaustausch der Behörden
„Wichtig ist, an mehreren Punkten anzusetzen“, sagte Neos-Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff: „Unter anderem werden die psychologischen Gutachten massiv verschärft und der Datenaustausch zwischen den zuständigen Behörden verbessert.“

Jörg Leichtfried: Waffen nur an vertrauenswürdige Personen. Foto: Florian Schrötter
Neuaufstellung der Verlässlichkeitsprüfungen
Die Qualität der klinisch-psychologischen Gutachten wird erhöht: bei der waffenrechtlichen Verlässlichkeitsprüfung werden ein verpflichtendes Explorationsgespräch und vorgelagerte Testverfahren eingeführt. Ab dem zweiten negativen Gutachten innerhalb von zwölf Monaten gilt für Betroffene eine Zehn-Jahres-Sperre.
Anhebung des Mindestalters und der Probezeit
Das Mindestalter für den Besitz von genehmigungspflichtigen Waffen der Kategorien A und B (z.B. Pistolen und Revolver) wird auf 25 Jahre angehoben. Der Besitz von Waffen der Kategorie C (z.B. Büchsen und Flinten) wird künftig erst ab einem Mindestalter von 21 Jahren und mit einer speziellen Form einer Waffenbesitzkarte möglich sein. Für Jäger, Sportschützen und für berufliche Zwecke sind Ausnahmen vorgesehen.
Verlängerung der „Abkühlphase“ und Neuregelung des privaten Waffenkaufs
Die sogenannte Abkühlphase, die Wartezeit zwischen dem Erwerb und der Abholung der Waffe, wird von drei Tagen auf vier Wochen verlängert und durch die Waffenhändler überprüft.
Künftig gilt für neue waffenrechtliche Dokumente eine Befristung von fünf Jahren. Nach Ablauf dieser Probezeit kann die Bewilligung unbefristet erteilt werden, sofern eine erneute Verlässlichkeitsprüfung und ein zweites psychologisches Gutachten durchgeführt wurden. Bei Personen, die keine EWR-Bürger sind, werden ausschließlich befristete Bewilligungen erteilt. Der Verkauf von Schusswaffen wird ausschließlich bei Waffenhändlern möglich sein.
Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden
Der Datenaustausch zwischen den Waffenbehörden und anderen Einrichtungen, insbesondere dem Bundesheer, den Gesundheits-, Justiz- und Verkehrsbehörden, wird erleichtert und somit effizienter gestaltet.
Waffenbehörden erhalten nunmehr alle notwendigen Informationen der Stellungsergebnisse des Bundesheeres. Außerdem erfolgt eine automatische Verständigung durch die Staatsanwaltschaften, sobald eine Anklage wegen bestimmter gerichtlich strafbarer Handlungen erhoben wird. Eine Meldung erfolgt auch durch die Jagdbehörden, wenn eine Jagdkarte entzogen wurde oder deren Gültigkeit abgelaufen ist.
Dies zusammen ergibt, so Karner, die größte Novelle des Waffengesetzes seit 30 Jahren.
