Parlament
5,5 Mrd. Euro Starthilfe für wirtschaftlichen Aufschwung in Österreich
Bis jetzt wurden bereits 36,5 Mrd. Euro an Corona-Hilfen in Österreich genehmigt oder ausbezahlt. Nun werden noch einmal 5,5 Mrd. Euro in die Hand genommen, um den wirtschaftlichen Aufschwung in Österreich zu fördern und unter anderem auch die gesundheitlichen Schutzmaßnahmen weiter gewährleisten zu können.
Öffnungen bringen Schwung und Aufschwung
Mit dem 19. Mai werden weitreichende Öffnungsschritte in ganz Österreich getätigt. Neben der Gastronomie und der Hotelerie, sperrt etwa auch wieder die Kunst- und Kulturbranche auf.
„Um so viel Aufschwung wie möglich zu erreichen, sind auch gerade jetzt die aktuellen Hilfen wichtig, um Arbeitsplätze und Unternehmen auf den letzten Metern der Krise bestmöglich zu unterstützen und um Schwung holen zu können“, argumentiert Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) vor dem Parlament. Dabei verweist er auf die wirtschaftliche Ausgangslage, die vor den Öffnungen im Vergleich zum Vorjahr sehr gut ist.
Corona-Hilfen kommen an
Das beweisen auch die Zahlen: Zu Beginn des Jahres ist die Wirtschaftsentwicklung noch -12% unter dem Vorjahreswert gelegen, im aktuellen Betrachtungszeitraum (3. – 9. Mai) liegt Österreich bereits 14,4 % über der Vergleichswoche vom letzten Jahr.
„Trotzdem kommt seit einem Jahr der Krise von der Opposition gebetsmühlenartig immer wieder der gleiche Vorwurf, die Hilfen würden nicht ankommen. Auch wenn sie selbst wissen, dass dieser Vorwurf einfach nur falsch ist“, führt Finanzminister Blümel dazu aus.
Zur-Sache hat sich in der Praxis bei den betroffenen Unternehmern und Betrieben umgehört und über die tatsächliche Wirksamkeit der Corona-Hilfen berichtet.
5,5 Mrd. Euro Corona-Hilfen im Detail
Wir haben uns die im Parlament vorliegende Novelle genau angesehen und die dort vorgesehenen 5,5 Mrd. Euro Corona-Hilfen aufgeschlüsselt:
Erstens: Die direkt budgetierten Zahlungen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds sollen um +2,3 Mrd. € steigen.
Dazu gehören insbesondere gesundheitspolitische Maßnahmen wie Mehrauszahlungen infolge der viel breiter angelegten Teststrategie (zB. COVID-19-Testungen in Apotheken sowie zusätzliche Beschaffungen von Schutzausrüstungen und Antigen-Tests).
Den zweiten Schwerpunkt bilden Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung von besonders betroffenen Personengruppen (zB. Aufstockung des NPO-Unterstützungsfonds, des Fonds für Überbrückungsfinanzierung von selbstständigen Künstlerinnen und Künstler sowie des Härtefallfonds).
Zweitens: Die Corona-Kurzarbeit wird um +2,2 Mrd. € höher budgetiert.
Die stärkere Inanspruchnahme der Kurzarbeit in Phase 3, die Verlängerung bis Ende Juni 2021 (Phase 4) sowie der Kurzarbeitsbonus führen zu einer Erhöhung der Mittel von bisher 1,5 Mrd. € auf nunmehr 3,7 Mrd. €.
Drittens: Konjunkturmaßnahmen führen zu +1,1 Mrd. € Mehrauszahlungen.
Damit die Wirtschaft nach der Krise möglichst rasch durchstarten kann, wird u.a. auch die Investitionsprämie deutlich aufgestockt – das dazugehörige Gesetzespaket soll noch am 19. Mai beschlossen werden.
Zudem werden mit der vorliegenden Novelle die budgetrelevanten Posten aus dem europäischem Wiederaufbaufonds im nationalen Budget abgebildet. Damit die Ressorts sofort starten können, werden erste Auszahlungen 2021 als BFG-Ermächtigungen berücksichtigt.
Wirtschaftliches Comeback einleiten
Ein Beschluss des Parlaments zur vorliegenden BFG/BFRG-Novelle soll diese Unterstützungen nun rechtlich ermöglichen.
Finanzminister Blümel erklärt dazu vor dem Parlament: „Gerade in der aktuellen Phase sind die aktuellen Hilfen wichtig, um Arbeitsplätze und Unternehmen auf den letzten Metern der Krise bestmöglich zu unterstützen. Ich habe seit Beginn der Pandemie immer wieder betont: Wenn es mehr Geld braucht, wird es auch mehr Geld geben – Das gilt natürlich auch in der entscheidenden Phase des Aufschwungs und des wirtschaftlichen Comebacks.“