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Der Umbau des Steuersystems hat begonnen

Die Bepreisung von Kohlendioxid (Co2) erfolgt erst ab Herbst. Bild: Michael Bührke/pixelio

Die ökosoziale Steuerreform bringt den notwendigen Umbau des Steuersystems, nämlich dessen Ökologisierung, erklärte ÖVP-Abg. Nikolaus Berlakovich in der Plenardebatte des Nationalrats. Ab 1. Juli beginnt’s: Zu den europäischen Zertifikaten für Emissionen kommen nationale Zertifikate für Emissionen aus fossilen Energie hinzu.

 

Mit Steuern auf Klimakurs

Jahrelang sei darum gerungen worden, die Menschen zu einem umweltgerechten Verhalten zu bewegen, sagte Berlakovich, früherer Landwirtschafts- und Umweltminister. Alle sprächen vom Klimawandel, der Klimaschutz sei tatsächlich notwendig, woraus sich der erforderliche Umbau des Steuersystems ergebe, so Berlakovich.

Die ökosoziale Steuerreform sei zudem „Impulsgeber“ für den ländlichen Raum. Der Umbau der alten Wohn- und Familienhäuser im Sinne von mehr Energieeffizienz und wirksamen Klimaschutz sei notwendig, müsse aber sozial verträglich erfolgen. Daher seien dafür Förderungen vorgesehen. Personen in Regionen mit einem geringen Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln würden einen Klimabonus erhalten, damit – sozial verträglich – die Einführung der Abgabe auf Kohlendioxid ausgeglichen werden könne.

Nationale Zertifikate für Emissionen

Mit dem Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 (NEHG 2022) wird eine Bepreisung von bestimmten Treibhausgasemissionen eingeführt, die nicht bereits dem Emissionshandelssystem der Europäischen Union (EU‑ETS) unterliegen. Betroffen sind im Wesentlichen Benzin, Gasöl (Diesel), Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Kohle und Kerosin, heißt es in einer Analyse des Budgetdienstes des Parlaments.

In der Fixpreisphase von Juli 2022 bis zum Jahr 2025 wird der Preis pro Tonne CO2 vorgegeben. Dieser steigt grundsätzlich von 30 EUR pro Tonne im Jahr 2022 (ab Juli) auf 55 EUR pro Tonne im Jahr 2025.

Die jährlich erwarteten Einnahmen steigen von 500 Mio. EUR im Jahr 2022 auf 1.700 Mio. EUR im Jahr 2025.

Als Ausgleich für die Mehrbelastungen durch die CO2-Bepreisung werden ein regionaler Klimabonus und Ausgleichszahlungen für Unternehmen und die Landwirtschaft eingeführt.

Daraus wird sich ein Preisanstieg für fossile Energieträger ergeben, welcher einen Rückgang von CO2-Emissionen bewirkt. Das Umweltbundesamt schätzt diesen Rückgang im Jahr 2025 auf rd. 1,5 Mio. Tonnen CO2 bzw. 4,5 % der betroffenen Emissionen.

 

Klimabonus mehr als ein Ausgleich

Die CO2-Bepreisung wirkt regressiv, was bedeutet, dass die durchschnittliche Belastung mit dem Einkommen relativ abnimmt. Durch den regionalen Klimabonus wird allerdings diese Mehrbelastung insbesondere in den unteren Einkommenssegmenten im Durchschnitt mehr als ausgeglichen, schreibt der Budgetdienst.

Der Klimabonus gilt nicht als Einkommen, wie in den Erläuterungen zum Gesetz ausgeführt wird. Der Klimabonus unterliegt also nicht der Einkommenssteuer und wird auch nicht im Bemessungsgrundlagen für Transfer- und Sozialleistungen einbezogen.

 

Energieautarke Bauernhöfe

Die ökosoziale Steuerreform sei der „Einstieg in den Ausstieg“ aus der fossilen Energie, sagte ÖVP-Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager in einer Aussendung. Eines der Ziele der Steuerreform ist, die Stromproduktion bis 2030 zu 100 Prozent auf erneuerbare Produktion umzustellen.

Einen wesentlichen Beitrag wird hier Strom aus Photovoltaikanlagen leisten. Für die Landwirtschaft stehen dafür mit dem Sonderinvestitionsprogramm für energieautarke Bauernhöfe 25 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung. „In der Landwirtschaft wollen wir möglichst viele energieautarke Bauernhöfe schaffen, die den Strom für den Eigenbedarf aus gebäude- und betriebsintegrierten Photovoltaikanlagen samt Speicheranlagen erzeugen“, so Schmuckenschlager.

In der Landwirtschaft ist der vollständige Ausstieg aus fossilen Energieträgern, insbesondere bei Traktoren, mangels technischer Alternativen noch nicht möglich. Zur Abgeltung der Mehrbelastung durch die CO2-Bepreisung ab Juli 2022 gibt es daher eine Steuerrückvergütung für Agrardiesel.