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Grünes Licht für Erhöhung der Studienbeihilfe

Studierende können ab Herbst mit bis zu 12 Prozent mehr Studienbeihilfe rechnen. Die stärkste Erhöhung seit 30 Jahren. Foto: istock / jacoblund

Die Studienbeihilfe wird in Österreich neu aufgesetzt und grundlegend reformiert. Nachdem bereits der Bildungsminister die Eckpunkte vergangene Woche präsentierte, gab heute der Wissenschaftsausschuss grünes Licht für den Türkis-Grünen Antrag.

 

Bis zu zwölf Prozent mehr Studienbeihilfe

Um die Auswirkungen der Corona-Pandemie und der Teuerung auch für Studierende abzufedern, wird die Studienbeihilfe – zielgerichtet je nach Lebenssituation – ab September um 8,5 bis zwölf Prozent erhöht. Für ÖVP-Sprecher für Studenten und Schüler Nico Marchetti ist dies die „größte Erhöhung der Studienbeihilfe seit 30 Jahren.“

 

Bezugsdauer wird verlängert

Es kommt nicht nur zu einer Erhöhung der Studienbeihilfe, sondern auch zu einer Ausweitung der Bezugsberechtigten. So wird die Altersgrenze für den Bezug um drei Jahre von 30 auf 33 bzw. in besonderen Fällen von 35 auf 38 Jahre erhöht.

Die Studienförderung wird von der Familienbeihilfe entkoppelt und der Betrag für Studierende über 24 Jahre ersetzt. Durch die Erhöhung erhält beispielsweise ein Student unter 24 Jahren mit eigenem Wohnsitz am Studienstandort statt bisher 564 Euro, künftig 632 Euro. Von der Erhöhung der Studienbeihilfe profitieren rund 50.000 Bezieherinnen und Bezieher.

 

281 Millionen für Studienbeihilfe – Zuverdienstgrenze wird erhöht

Auch das Mobilitätsstipendium wird erhöht, das kommt rund 1.400 Anspruchsberechtigten zugute. Zusätzlich zu den bereits fließenden Mitteln werden somit 22 Millionen Euro im Jahr 2022 und 68 Millionen Euro im Jahr 2023 investiert.

2021 wurden für die Studienförderung insgesamt 281 Millionen Euro aufgewendet. Auch die Zuverdienstgrenze wurde von 10.000 auf 15.000 Euro erhöht und ein logischeres Baukastensystem für die Beihilfen eingeführt.

 

Erleichterungen für Selbsterhalter

Erleichterung gibt es auch für berufstätige Studierende: Studierende, die ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten, haben künftig auch dann Anspruch auf „Studienbeihilfe nach Selbsterhalt“, wenn sie in der Vergangenheit schon einmal Studienförderung bezogen haben.

Voraussetzungen dafür sind ein günstiger Studienerfolg und die Einhaltung der Altersgrenze. Auch Selbsterhalter/innen erhalten ein Plus von bis zu knapp zehn Prozent. Die bisherigen Anspruchsvoraussetzungen der Studienförderung wie soziale Förderungswürdigkeit, günstiger Studienerfolg, maximale Studiendauer und Altersgrenze bleiben unverändert. „Ich bin überzeugt, dass wir den Studentinnen und Studenten mit diesen Maßnahmen das Leben erleichtern“, schloss Marchetti.