Parlament

Höhere Pensionen und „Frühstarterbonus“

ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger Foto: Parlamentsdirektion / Thomas Jantzen

Am Donnerstag wurden im Sozialausschuss die Pensionsanpassungen beschlossen, die eine deutliche Erhöhung der Pensionen bis 1.000 Euro um drei Prozent bringen. Das entspricht mehr Erhöhung als eigentlich gesetzlich festgelegt, diese läge bei 1,8 %. So sollen besonders kleinere und mittlere Pensionen entlastet werden. Beim „Frühstarterbonus“ wurde eine Lücke geschlossen. Dadurch können nun auch öffentlich Bedienstete davon profitieren. 

 

Erfreut über die Erhöhung der Pensionen zeigten sich der 1. stv. ÖVP-Klubobmann und ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger sowie der ÖVP-Sprecher für den öffentlichen Dienst, Michael Hammer. „Die Bruttopensionen bis 1.000 Euro werden mit 1. Jänner 2022 um drei Prozent erhöht. Für Pensionen von 1.000 bis 1.300 Euro kommt eine Einschleifregelung, und für alle Pensionen ab 1.300 Euro gilt der gesetzliche Anpassungswert von 1,8 Prozent“, so Wöginger. „Damit wird für alle Pensionen die Wertsicherung gewährleistet, für kleine Pensionen gibt es deutlich mehr.“

 

Neuerung für „Frühstarterbonus“ beschlossen

Änderungen im Sozialversicherungsgesetz (ASVG), die ebenfalls am Donnerstag den Sozialausschuss passierten, regeln den „Frühstarterbonus“ und die Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung analog.

Hintergrund: Der „Frühstarterbonus“ wird ab 2022 im ASVG die abschlagsfreie Frühpension ersetzen. Mit diesem „Frühstarterbonus“ bekommen künftig auch öffentlich Bedienstete für jeden Monat, den sie vor dem 20. Lebensjahr gearbeitet haben, einen Euro auf die Pension dazu. Das Höchstausmaß des Bonus wird mit 60 Euro pro Monatspension begrenzt. Damit werden auch Beamte mit Arbeitnehmern gleichgestellt.

 

Lücke geschlossen: Alle Arbeitnehmer profitieren jetzt gleich

Diese Neuerung begrüßt auch der Generalsekretär des ÖAAB und VP-Abgeordnete, Christoph Zarits: Seit letztem Jahr werden durch den „Frühstarterbonus“ die unterstützt, die „gleich nach der Pflichtschule“ zu arbeiten begonnen haben, doch „mit dem damaligen Beschluss war es leider nicht möglich, auf die andere Regelungssystematik im Pensionsrecht des öffentlichen Dienstes gleichzeitig Rücksicht zu nehmen.“ Daher habe sich die Arbeitnehmervertretung dafür eingesetzt, „dass diese Lücke nun geschlossen wird.“

Ab 1. Jänner 2023 können nun auch Bedienstete aus dem Öffentlichen Dienst, der Bahn und der Post den „Frühstarterbonus“ in Anspruch nehmen. Mit der neuen Regelung zahlt es sich für alle Arbeitnehmer „noch mehr aus“, wenn „jemand früh zu arbeiten begonnen hat“, so Zarits zusammenfassend.

Der „Frühstarterbonus“ bringt also 840 Euro im Jahr, wenn man das 13. und 14. Gehalt mit einrechnet. Weitere Voraussetzungen, um vom „Frühstarterbonus“ profitieren zu können, sind insgesamt 25 beitragsgedeckte Arbeitsjahre vor dem Pensionsantritt und davon mindestens zwölf Monate vor dem 20. Lebensjahr.

 

1,1 Milliarden Euro für Pensionen

„Die erste Pensionsanpassung nach Pensionsantritt wird bei Beamten wie auch im ASVG aliquotiert, je nachdem in welchem Monat die Pension angetreten worden ist“, erläuterte Hammer.

Mit dieser Pensionserhöhung werden insgesamt 1,1 Milliarden Euro aus dem Budget bereitgestellt. Pensionisten mit einer Rente von 1.000 Euro bekommen um 30 Euro mehr im Monat bzw. 420 Euro mehr im Jahr. Pensionen mit 2.000 Euro steigen um 36 Euro im Monat bzw. 504 Euro im Jahr.