Parlament

Nachgefragt #2: Diesen Fragen muss sich Zadic jetzt stellen

Fotos: BKA/ Andy Wenzel; Parlamentsdirektion / PHOTO SIMONIS

Die ÖVP stellte zwei parlamentarische Anfragen an Justizministerin Alma Zadic (Grüne). Der Grund dafür sind die Kritik der Rechtsschutzbeauftragten Gabriele Aicher an der WKStA und die mutmaßlich geleakten Aktenteile rund um eine Hausdurchsuchung. Die Anfragen stellt Wolfgang Gerstl, VP-Verfassungssprecher. Gerstl will mit den Anfragen an Zadic die Vorgänge rund um die mutmaßlich geleakten Akten und die Rechtmäßigkeit der durchgeführten Hausdurchsuchungen aufklären.

In der zweiten Anfrage an Zadic geht es um die Kritik, die die Rechtsschutzbeauftragte der Republik, Gabriele Aicher, gegenüber der WKStA formulierte. Unter anderem bezeichnete die Rechtschutzbeauftragte das Vorgehen der WKStA als „Gefahr für die Pressefreiheit“.

 

Unrechtmäßige Hausdurchsuchung?

Die wesentlichen Kritikpunkte an der WKStA aus der Beschwerde der Rechtsschutzbeauftragten wiederholt Gerstl in seiner Anfrage:

Die Rechtsschutzbeauftragte ist der Ansicht, dass kein dringender Tatverdacht gegen die Medienmanager Helmuth und Wolfgang Fellner besteht und daher die Hausdurchsuchung unrechtmäßig war.

Außerdem wird kritisiert, dass alle Ibiza-Verfahren unter einem Dach geführt werden. Das habe zur Folge, dass immer derselbe Richter bzw. derselbe Rechtsmittelsenat die Entscheidungen treffe.

Schließlich stellt sich die Frage, ob „die von der Freundin eines Staatsanwaltes ausgewerteten Zufallsfunde vom Mobiltelefon von Thomas Schmid ohne Einhaltung der üblichen Regularien für Überwachungsmaßnahmen überhaupt verwertbar sind“.

 

„Zweck heiligt nicht die Mittel“

Frau Dr. Aicher stellte in ihrer Beschwerde außerdem klar, dass

  • der, der den Rechtsstaat vertritt, sich selbst an die Vorgaben des Rechtsstaates zu halten hat,
  • der Zweck nicht die Mittel heiligt
  • die letzten Entwicklungen mit Blick auf das Redaktionsgeheimnis eine Gefahr für die Pressefreiheit darstelle
  • fortlaufend versucht wird, Grenzen zu verschieben und sie diese Beobachtung persönlich beunruhige.

 

Aufgrund dieser Vorwürfe stellt der Abgeordnete Gerstl folgende Fragen, die die Justizministerin Zadic nun beantworten muss:

  • Wann und in welcher Form wird Zadic den Nationalrat über diese Vorgänge im Detail informieren?
  • Wird Zadic die Beschwerde der Rechtsschutzbeauftragten dem Nationalrat zur Kenntnis bringen?
  • Wie oft hat in der Vergangenheit der Rechtsschutzbeauftragte eine Beschwerde erhoben?
    • Welche Umstände haben zu derartigen Beschwerden geführt?
    • Wie wurde in diesen Beschwerden entschieden?
  • Ist es tatsächlich richtig, dass aufgrund des Umstandes, dass der gesamte Ibiza- Komplex einen einzigen Ermittlungsakt bildet, dazu führt, dass immer derselbe Richter oder dieselbe Richterin über Zwangsmaßnahmen (wie z.B. Hausdurchsuchungen) bzw. derselbe Rechtsmittelsenat am Oberlandesgericht Wien über dagegen gerichtete Beschwerden entscheidet?
  • Ist es tatsächlich richtig, dass aufgrund des Umstandes, dass der Ibiza-Komplex einen einzigen Ermittlungsakt bildet, dazu führt, dass alle Beschuldigten und deren Strafverteidiger Einsicht in den gesamten Akt haben?
    • Wie viele Beschuldigte und wie viel Strafverteidiger haben Einsicht in diesen Akt?
  • Was sind die Gründe, warum die einzelnen Ermittlungsstränge im Ibiza-Komplex nicht in getrennten Akten geführt werden, um die unter 4. und 5. dargestellten Problemlagen hintanzuhalten?
  • Bei Vorliegen welcher Umstände ist es rechtlich angezeigt, getrennte Ermittlungsakten zu führen?
    • Was sind die Gründe, warum die einzelnen Ermittlungen nicht in getrennten Akten geführt werden?
  • Ist in Österreich die Frage des Zufallsfundes ausreichend genau geregelt, um eine Verletzung des auch in Österreich anerkannten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ausschließen zu können?
  • Wird nach Ihrer persönlichen Meinung insbesondere in der österreichischen Rechtsordnung ausreichend auf den Grundsatz, dass personenbezogene Daten nur für einen bestimmten Zweck verarbeitet werden dürfen, Bedacht genommen?
  • Wie ist die österreichische Rechtslage betreffend Zufallsfunde im Vergleich zur Rechtslage in Deutschland zu bewerten?
  • Werden Sie die Kritikpunkte ernst nehmen und das persönliche Gespräch mit der Rechtsschutzbeauftragten suchen und wird Zadic den Nationalrat über dieses Gespräch informieren?
  • Welche konkreten Schritte wird Zadic einleiten, um der geschilderten Fehlentwicklung entgegenzuwirken?