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Mehr Flexibilität bei Covid-Investitionsprämien erreicht!

Miete - Foto: iStock.com/ hanohiki

Die COVID-Investitionsprämie ist ein Erfolgsmodell. Sie dient ganz wesentlich zur Erhaltung und Stärkung der Arbeits- und Wirtschaftskraft in unserem Land. In der gestrigen Finanzausschusssitzung wurde die wichtige Fristenverlängerung einstimmig beschlossen. Dadurch wird den Antragstellern in Zukunft noch mehr Flexibilität und weitere praxistaugliche Kombinationsmöglichkeiten bei ihren Investitionen geboten. Die Nationalräte Franz Eßl und Klaus Lindinger von der Neuen Volkspartei haben dafür gekämpft.

 

Chance für landwirtschaftliche Betriebe

Besonders für landwirtschaftliche Betriebe bedeutet die Fristenverlängerung eine echte Chance: So können beispielsweise erste Maßnahmen für eine Hoferweiterung wie Bestellungen, Lieferungen, der Baubeginn oder auch Anzahlungen noch bis 31. Mai 2021 gesetzt werden. Ein entsprechender Antrag kann beim Austria Wirtschaftsservice AWS gestellt werden.

Mit der Fristenverlängerung zum Setzen erster Maßnahmen nach Antragstellung um drei Monate ist im landwirtschaftlichen Bereich nun eine Kombination etwa bei beabsichtigten Baumaßnahmen, die sowohl in der Ländlichen Entwicklung als auch mit der Covid-Investitionsprämie gefördert werden, tatsächlich möglich. Bis jetzt war das zwar auch rechtlich in Ordnung, in der Praxis hat es sich aber mit den Antragsmodalitäten bei der ländlichen Entwicklung oft gespießt.

Weiters wurde auch der Investitionsdurchführungszeitraum um ein Jahr bis 28. 2. 2023 und die Abrechnungsfrist von drei auf sechs Monate verlängert. „Damit erreichen wir insgesamt mehr Flexibilität und gehen auch auf die Bedürfnisse der regionalen Anbieter von Leistungen ein“, so der VP Abgeordnete Eßl.

 

Fördermöglichkeiten

Neuinvestitionen am bäuerlichen Betrieb werden ab einer Höhe von 5.000 Euro mit sieben Prozent an steuerfreien und nicht rückzahlbaren Zuschüssen gefördert, wenn es etwa um Wirtschaftsgebäude, um Maschinen oder technische Anlagen aber auch um den Kauf von Zuchttieren geht. Für besonders ökologisch verträgliche Investitionen verdoppelt sich die Investitionsprämie auf 14 Prozent. Damit können etwa Photovoltaikanlagen oder Biomasse-Anlagen gefördert werden. „Dieses Geld kommt direkt bei den Betrieben an und ist eine wichtige Zukunftsinvestition in die heimische Wirtschaft weit über die Bauernschaft hinaus“, so Lindinger.

Franz Eßl und Klaus Lindinger betonten, dass mit den heutigen Beschlüssen im Finanzausschuss auf jeden Fall davon ausgegangen werden kann, dass alle Anträge auch entsprechend bedient werden können. Sollten budgetäre Mittel fehlen, werden sich Eßl und Lindinger einsetzen, dass diese aufgestockt werden.