Parlament

Parlament ebnet den Weg zum Grünen Pass und zu Öffnungen am 19. Mai

Dutzende Beschlüsse fasste der Nationalrat am Mittwoch und Donnerstag, zahlreiche galten den Corona-Hilfen. Foto: Parlamentsdirektion / Raimund Appel

Mit einer Sondersitzung des Nationalrates am Montag und einer Sitzung des Bundesrates am Donnerstag dieser Woche ebnet das Parlament den Weg zu den Öffnungen ab 19. Mai und für die Einführung des Grünen Passes.

 

Die Sondersitzung des Nationalrates wird aufgrund eines Verlangens der Regierungsparteien, Volkspartei und Grüne, abgehalten. Auf der Tagesordnung des Plenums und der vorhergehenden Sitzung des Gesundheitsausschusses steht eine Änderung des Epidemiegesetzes und des COVID-Maßnahmengesetzes.

 

Rechtliche Regelungen für Grünen Pass

Zu diesem Antrag wird ein Abänderungsantrag eingebracht. Damit sollen die ersten rechtlichen Regelungen für den Grünen Pass geschaffen werden. Die gegen COVID-19 geimpften Personen  werden mit getesteten und genesenen Personen gleichgestellt. Dies soll dann ab dem 19. Mai den Zutritt zu Veranstaltungen und zu Gastronomie betreffen sowie die Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen. Im Klartext: Für den Zutritt zu Gastronomie sind entweder ein negativer Test, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte Erkrankung erforderlich. Alles Nähere kann dann durch Verordnung des Gesundheitsministers festgelegt werden, z.B. wie lange so ein Nachweis gilt, oder differenzierte Regeln für das Tragen einer Maske oder den Abstand zwischen Personen und Tischen.

 

In einem wird der Grüne Pass eingeführt, und zwar in drei Schritten. Der Grüne Pass ist anfänglich nur der Nachweis darüber, ob eine Person getestet, geimpft oder genesen ist. Damit soll der Zutritt zu ausgewählten, bestimmten Bereichen möglich werden, wobei Geimpfte, Getestete und Genesene gleichgestellt sein werden. Ohne den erwähnten Abänderungsantrag hätten auch geimpfte Personen noch bis gegen Ende Mai einen Test vorzuweisen, um Zutritt zu Gastronomie, Hotellerie, körpernahe Dienstleistungen oder Veranstaltungen zu erhalten.

 

Gesetzliche Weichenstellungen

Die am Montag zu beschließenden gesetzlichen Weichenstellungen waren größtenteils bereits in jenem Gesetz enthalten, das der Nationalrat mit den Stimmen der Koalitionsparteien schon Ende März beschlossen hatte. Allerdings blockierten die Oppositionsparteien in der darauffolgenden Sitzung des Bundesrates die Vorlagen. Damit könnten diese erst nach Ablauf einer Frist von acht Wochen, also gegen Ende Mai, in Kraft treten. Mit dem nun vorliegenden Antrag und dem Abänderungsantrag wird diese Frist um nahezu zwei Wochen verkürzt: die schrittweisen Öffnungen und der erste Schritt zur Einführung des Grünen Passes erfolgen bereits ab 19. Mai. Dies soll im Nationalrat am Montag und im Bundesrat am Donnerstag dieser Woche beschlossen werden. Die Anträge enthalten im Wesentlichen jene Bestimmungen aus der im Bundesrat verzögerten Gesetzesvorlage, über die zwischen den Regierungsparteien Volkspartei und Grüne mit den Sozialdemokraten ein Konsens erzielt werden konnte. Das sichert die Zustimmung im Bundesrat.

 

Darüber hinaus wird die erfolgreiche österreichische Teststrategie nochmals verstärkt: Statt bisher 5 Gratis-Selbsttests wird es künftig monatlich 10 solche Tests pro Person gratis in der Apotheke geben.

 

Schließlich soll der Gesundheitsminister die Möglichkeit erhalten, durch Verordnung verpflichtende Zutrittstests für nicht geimpfte Mitarbeiter-, Besucher- oder Kund-innen vorzuschreiben, wenn in einem Betrieb oder an einem Arbeitsort durch länger andauernde Kontakte eine erhöhte Ansteckungsgefahr besteht.