Parlament
Parlament sucht Verfahrensrichter und -anwalt
Die Ausschreibung für die offene Liste von Personen, die als Verfahrensrichter und als Verfahrensanwalt in einem Untersuchungsausschuss tätig sind, läuft noch bis 15. November. Daher wurde die Bestellung von Verfahrensrichter und -anwalt durch den Geschäftsordnungsausschuss gestern auf Dezember vertagt.
Parlamentsdirektion erstellte Ausschreibung
Einem Untersuchungsausschuss (U-Auschuss) haben ein Verfahrensrichter und ein Verfahrensanwalt anzugehören. Der bzw. die Verfahrensrichter/in haben den Vorsitzenden in seiner Aufgabe zu unterstützen und einen Abschlussbericht vorzulegen. Der oder die Verfahrensanwalt bzw -anwältin wiederum hat die Aufgabe, auf Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte hinzuweisen.
Die Ausschreibung erfolgte durch die Parlamentsdirektion und läuft bis zum 15. November. Daher konnten in der Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses am Mittwoch noch keine Entscheidung über die nächsten Verfahrensrichter bzw. Verfahrensanwälte getroffen werden, erklärte VP-Abg. Wolfgang Gerstl. Die Liste werde noch erweitert, um eine ordentliche Auswahl zu haben, so Gerstl gegenüber Zur-Sache.
Beschluss im Dezember
Der Geschäftsordnungsausschuss werde noch im Dezember in einer neuen Sitzung die Auswahl treffen und und zudem den Antrag der drei Oppositionsparteien auf Einsetzung eines neuen Untersuchungs- Ausschusses behandeln. Der U-Ausschuss könne dann, so Gerstl, im Dezember im Plenum beschlossen werden.
Damit trat der Verfassungssprecher Behauptungen einzelnen Oppositions-Abgeordneter entgegen, die Einsetzung eines U-Ausschusses nehme zu viel Zeit in Anspruch. Drei Parteien (SPÖ, FPÖ und Neos) wollen wie berichtet die von ihnen behauptete Beeinflussung von Auftragsvergaben und Personalbestellungen durch die Regierung untersuchen.