Parlament

Steuerreform stützt den Aufschwung

Karlheinz Kopf: Drei konkrete Maßnahmen für Energiesicherheit, kein Arbeitskreis. Foto: M.Tögel / Simonis

Die ökosoziale Steuerreform entlastet Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer und unterstützt den Aufschwung, erklärte ÖVP-Finanzsprecher Karlheinz Kopf. Der Finanzausschuss des Nationalrates hat die Steuerreform am Mittwoch beschlossen, nächste Woche soll der Beschluss im Plenum des Nationalrates erfolgen.

 

Entlastung für Betriebe und Arbeitnehmer

„Mit der ökosozialen Steuerreform erreichen wir eine Entlastung für alle – das heißt, für größere Unternehmen genauso wie für kleinere Betriebe, für Arbeitgeber ebenso wie für Arbeitnehmer“, sagte Kopf. Die Entlastung der Österreicherinnen und Österreicher und der heimischen Wirtschaft betrage insgesamt rund 18 Milliarden Euro.

Mit der Steuerreform werden die Wachstumstreiber Konsum, Investitionen und Exporte mittel- und langfristig gestärkt, erklärte Kopf in einer Aussendung. Die im Steuerreform-Paket enthaltenen steuerlichen Entlastungsmaßnahmen für Betriebe und Bürgerinnen und Bürger seien somit ein Rückenwind für den wirtschaftlichen Aufschwung.

 

Freibetrag für Investitionen

Der geplante Investitionsfreibetrag sei dabei besonders bedeutsam, betonte Kopf, denn „Investitionen sind der Nährboden für Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand“. Der Freibetrag, inklusive Ökologisierungskomponente in Höhe von 350 Millionen Euro werde einen wichtigen Beitrag für ein nachhaltiges Wachstum leisten. Als Nachfolgemodell der Investitionsprämie werde dieser wichtige Wachstumsimpulse bringen, ist der Finanzsprecher überzeugt.

„Viele verschiedene Entlastungs-Hebel konnten in Bewegung gesetzt werden, sodass die Maßnahmen ausgewogen den Unternehmen aller Größenklassen zugutekommen“, erläuterte Kopf. Zu den Erleichterungen vor allem für Klein- und Mittelunternehmen zählen etwa

  • die Erhöhung des Gewinnfreibetrag von 13 auf 15 Prozent,
  • die Senkung der Körperschaftsteuer von 25 auf 23 Prozent,
  • die Tarifsenkung bei der Lohn- und Einkommensteuer.

Hier sei, so Kopf, eine wichtige bürokratische Erleichterung für Betriebsführungen gelungen: In der Personalverrechnung dürfen Betriebe einen „Mischsteuersatz“ anwenden, der den unterjährigen Übergang zwischen den gesenkten Tarifstufen erleichtert. Für 2022 wird dieser Mischsteuersatz 32,5 Prozent betragen (als Mittelwert zwischen 35 und 30 Prozent), 2023 dann 41 Prozent (als Mittelwert zwischen 42 und 40 Prozent).

Die Ökologisierung des Steuersystems sei neben der Entlastung das zweite Element der Steuerreform. Dabei werde eine neue Systematik für ein nationales Emissionszertifikatesystem beziehungsweise für eine CO2-Bepreisung etabliert. Karlheinz Kopf dazu: „Eine auch im internationalen Vergleich ausgewogene CO2-Bepreisung ist ein intelligentes marktwirtschaftliches Instrument für echten Klimaschutz mit Hausverstand.“