Parlament
Vor dem Umzug ein Finale mit 30 Beschlüssen
Energiekonzerne, die aufgrund der hohen Energiepreise übermäßige Gewinne einfahren, werden einen Teil davon an den Staat abliefern müssen. Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung 2022 grünes Licht für einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Nationalrats und für alle anderen Vorlagen gegeben.
Gewinne abschöpfen für Entlastungzahlung
Sowohl die Stromanbieter als auch die Öl- und Gaskonzerne sind unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, einen Energiekrisenbeitrag zu leisten, schreibt die Parlamentskorrespondenz in ihrem zusammenfassenden Bericht. Damit will der Bund Unterstützungsmaßnahmen für Privathaushalte und Unternehmen zur Abfederung der aktuellen Teuerung finanzieren. Finanzminister Magnus Brunner rechnet mit Einnahmen zwischen 2 Mrd. Euro und 4 Mrd. Euro, den größeren Teil davon aus dem Stromsektor.
Auch die weiteren Beschlüsse des Nationalrats vom 13., 14. und 15. Dezember haben die Länderkammer ohne Einspruch bzw. mit der erforderlichen Zustimmung passiert. Der Nationalrat hatte in seinen abschließenden drei Plenartagen 30 Gesetzesbeschlüsse gefasst.
Dabei geht es unter anderem um die weitere Aussetzung der Ökostrom-Pauschale sowie um die Bereitstellung von rund 260 Mio. Euro, um den zu erwartenden starken Anstieg der Netzkosten für Stromkunden zumindest teilweise abzufangen.
Höhere Vergütungen, mehr Förderung
Ebenso sind erste Reformschritte beim Maßnahmenvollzug, die Erhöhung der Grundvergütung für Grundwehr- und Zivildiener, eine Ausweitung der Filmförderung, der Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst und ein Schulpaket auf Schiene.
Im Bereich der Pflege kommen unter anderem eine sechste Urlaubswoche für Pflegepersonal ab dem 43. Lebensjahr und ein jährlicher Pflegebonus von 1.500 € für einen Teil der pflegenden Angehörigen.
Künftig werden alle Beschäftigten im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege ab dem 43. Lebensjahr eine sechste Urlaubswoche erhalten. Außerdem sind ein jährlicher Bonus von 1.500 € für pflegende Angehörige mit niedrigem Einkommen und einheitliche Zeitguthaben für Nachtdienste in Pflegeheimen vorgesehen.