Bundesländer

VP-Familiensprecher: „Kurz verhinderte sozialistisches Prestigeprojekt um 1,2 Mrd. Euro“

„Das Wälzen falscher Fakten macht diese aber nicht richtiger“, so Norbert Sieber - Fotos: Parlamentsdirektion/ Thomas Topf; iStock.com/ Fortgens Photography

Sebastian Kurz hat sich gegen die Ganztagsschule und für bedarfsgerechte Angebote in der Kinderbetreuung stark gemacht. Das betonte ÖVP-Familiensprecher Norbert Sieber am Dienstag in einer Aussendung anlässlich der „falschen Fakten“, die derzeit zum Thema Betreuung kursieren. Zur-Sache berichtet, worum es Sebastian Kurz wirklich bei der Kinderbetreuung gegangen ist.

 

Geld wäre nur Ländern mit Ganztagsschule zugutegekommen

Derzeit wird fälschlicherweise oft behauptet, dass Sebastian Kurz und weitere Personen vor einigen Jahren Aufwendungen des Bundes von 1,2 Mrd. Euro für Kinderbetreuung verhindert hätten. „Das Wälzen falscher Fakten macht diese aber nicht richtiger“, so Sieber mit aller Deutlichkeit.

In Wirklichkeit ist es so, dass sich Sebastian Kurz gegen 1,2 Mrd. Euro für das „sozialistische Prestigeprojekt“ einer „verpflichtenden Ganztagsschule“ ausgesprochen hat, erklärt Sieber weiter. Die Gelder wären nämlich nur jenen Bundsländern zugutegekommen, die sich für eine verpflichtende Ganztagsschule ausgesprochen hätten.

 

Ganztagsschule wäre Ende für Nachwuchsarbeit in Vereinen

Die verpflichtende Ganztagsschule würde de facto einer ganztägigen Anwesenheitspflicht entsprechen. „Das würde das Ende der Nachwuchsarbeit in unseren Vereinen bedeuten“, ist sich Norbert Sieber sicher.

Zudem wird fälschlicherweise von einigen Personen behauptet, dass die kolportierten 1,2 Mrd. Euro für einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuungsplätze vorgesehen waren und deshalb wird ein solcher Rechtsanspruch nun von einigen Seiten gefordert.

Rechtsanspruch würde Unsicherheit erzeugen

Der österreichische Gemeindebund stellte daraufhin klar, dass das „komplett an der Realität vorbei geht“. So habe man sich bereits „über alle Parteigrenzen hinweg“ gegen einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuungsplätze ausgesprochen. Dieser Rechtsanspruch würde nur Rechtsunsicherheit schaffen. Das zeigt auch ein Blick nach Deutschland, wo dieser bereits seit 2013 für Kindergarten und ab 2026 für Grundschule gilt.

„In Deutschland sind die Kosten um fast 65 % explodiert und es werden bereits Schadensersatzforderungen gegen Gemeinden und Länder prozessiert“, betont Sieber weiter.

Als Volkspartei stehe man seit jeher dafür ein, dass dort, wo die Nachfrage besteht, auch ein Angebot geschaffen wird. „Das wurde in den letzten Jahren mit 1,6 Mrd. Euro durch die Bundesregierung auch sichergestellt“, führt Sieber aus.

Der ÖVP-Gemeindesprecher Manfred Hofinger ergänzt dazu, dass es „praktikable und bedarfsgerechte Lösungen mit Hausverstand statt einengende Vorschriften“ bei der Kinderbetreuung brauche.

Weitere Informationen über die Bedeutung des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung sind auch auf der Homepage des Österreichischen Gemeindebundes zu finden.

 

Bereits 1,6 Mrd. Euro für Kinderbetreuung

In das gleiche Horn stieß auch Hofinger, der erklärt: „Den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern ist das Wohl der Kinder ein großes Anliegen. Ein Rechtsanspruch ohne finanzieller Unterstützung und ausreichend Personal würde die Gemeinden jedoch vor große Herausforderungen stellen“.

Hofinger führte zudem am Dienstag weiter via Aussendung aus, dass für die Volkspartei immer wichtig war, „dass je nach Nachfrage auch das nötige Angebot bei der Kinderbetreuung geschaffen wird“. Dabei erinnert Hofinger daran, dass in den vergangenen Jahren dafür rund 1,6 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt wurden.

 

Ein ausführlicher Faktencheck zu den irreführenden Darstellungen der vor Jahren zu den 1,2 Mrd. Euro geführten Debatte wurde bereits auf Zur-Sache veröffentlicht.