Parlament
Wahlrechtsreform bringt umfassende Neuerungen
Die Wahlrechtsreform bringt Erleichterungen: Künftig soll die Auszählung der Briefwahlstimmen zügiger erfolgen, indem Gemeinden und Sprengel mehr Kompetenzen erhalten. Weiters wird für mehr Barrierefreiheit gesorgt und zum ersten Mal eine bundesweit einheitliche Mindestentschädigung für Wahlbeisitzer geschaffen. Die Fraktionen des Nationalrates haben einstimmig für das umfangreiche Gesetzespaket gestimmt.
Hofinger: Wahlrecht wird einfacher, schneller und moderner
Das österreichische Wahlrecht wird mit dem Wahlrechtsänderungsgesetz 2023 umfassend reformiert. Zur-Sache berichtete bereits. Künftig können Wahlkartenstimmen bereits am Wahlabend vollständig ausgezählt werden – damit werden bereits am Sonntag genaue (wenn auch vorläufige) Wahlergebnisse erzielt. „Das Wahlrecht einfacher, schneller, moderner und bürgernäher zu gestalten war das Ziel umfassender Gespräche auf Regierungsebene, aber vor allem auch im Nationalrat“, begrüßt ÖVP-Gemeindesprecher Abgeordneter Manfred Hofinger die zahlreichen Erleichterungen für Gemeinden.
Umfassende Änderungen im Bereich der Briefwahl
Im Bereich der Briefwahl kommt es zu massiven Verbesserungen: Für Wahlkartenwähler gibt es nun die Möglichkeit, dass sie die Wahlkarte bereits bei der Abholung auf der Gemeinde ausfüllen und abgeben können. „Damit ersparen sich die Menschen umständliche Wege und damit auch Zeit“, erklärt Hofinger. Mit der rascheren Auszählung von Briefwahlstimmen in Sprengeln und Gemeinden werde deren Arbeit erleichtert, und es könne bereits am Wahltag ein aussagekräftigeres Wahlergebnis präsentiert werden.
Um Menschen mit Behinderungen das Wählen zu erleichtern, ist ab 1. Jänner 2028 ein verpflichtender barrierefreier Zugang zu sämtlichen Wahllokalen samt barrierefrei erreichbarer Wahlzelle vorgesehen.