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Rot-Weiß-Rote-Karte gegen den Fachkräftemangel

Um dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken, schickt die Bundesregierung einen Gesetzestext zur Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR-Karte) in Begutachtung. Foto: iStock ROMAOSLO

Seit 2005 gilt die Rot-Weiß-Rot-Karte besonders für Fachkräfte als Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung in Österreich. Wirtschafts- und Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck und Arbeitsminister Martin Kocher präsentierten am Donnerstag eine Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte. Diese zeichnet sich vor allem durch schnellere Verfahren, erleichterte Voraussetzungen und mehr Flexibilität bei temporärer Projektarbeit aus.

 

Anpassung an einen modernen Arbeitsmarkt

Mittlerweile existiert die Rot-Weiß-Rot-Karte seit mehr als 15 Jahren. Die Ausstellung dauert derzeit mehrere Monate, wie Arbeitsminister Martin Kocher in einer Pressekonferenz bekannt gab. Dies sei viel zu lange, denn bei einem Rekordstand von rund 124.000 offenen Stellen, die dem AMS gemeldet sind, suchen viele Unternehmen nach Fachkräften. Seitens des Arbeits- als auch Wirtschaftsministeriums werde aufgrund der demografischen Entwicklung der Fachkräftemangel in den nächsten Jahren noch verstärkt.

 

Instrument für mehr Fachkräfte

Um qualifizierte Arbeitskräfte vor allem in Bereichen, die von hohem Personalmangel betroffen sind, auf den österreichischen Arbeitsmarkt zu holen und dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken, schickt die Bundesregierung einen Gesetzestext zur Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR-Karte) in Begutachtung.

Die Neuerungen zeichnet sich vor allem durch schnellere Verfahren, erleichterte Voraussetzungen und mehr Flexibilität bei temporärer Projektarbeit aus. „Mit der Reform der RWR-Karte setzen wir ein, vor allem vor dem Hintergrund des aktuellen Fachkräftemangels, wichtiges Projekt aus dem Regierungsprogramm um“, erläuterte Arbeitsminister Martin Kocher.

Hauptziel der Reform sei es, so Kocher und Schramböck, die Rahmenbedingungen der RWR-Karte an einen modernen Arbeitsmarkt anzupassen, den Zugang zu vereinfachen und den Prozess effizienter zu gestalten. Dies gelte zum einen für die Bewerberinnen und Bewerber der RWR-Karte, als auch für die Unternehmen.

Man könne es sich nicht leisten, dass andere Staaten vorbeiziehen und effizienter qualifiziertes Personal anwerbe, sagte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck. „Rund 88 Prozent der Betriebe in Österreich klagen über einen Mangel an ausgebildeten Fachkräften und rund die Hälfte leidet sogar sehr stark unter dem Fachkräftemangel“, erklärte Schramböck.

 

Arbeitsminister Martin Kocher und Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck präsentierten am Donnerstag die Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte. Screenshot: Livestream BMDW

Arbeitsminister Martin Kocher und Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck präsentierten am Donnerstag die Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte. Screenshot: Livestream BMDW

 

Rot-Weiß-Rot-Karte wird „Besser, Schneller, Weiter“

Das Motto der Verbesserungen der RWR-Karte lautet inoffiziell „Besser, Schneller, Weiter“, wie es aus dem Arbeits- und Wirtschaftsministerium heißt.

„Besser“ wird die RWR-Karte, weil die Voraussetzungen generell vereinfacht und die Servicequalität verbessert werden soll. Beispielsweise sollen Sprachzertifikate künftig länger gelten und die Vermittlung von Fachkräften aus dem Ausland möglich werden, was besonders für die Pflege- und Gesundheitsberufe wichtig sei.

Unter den Punkt „Schneller“ fallen die Verfahrensabläufe, die in Zukunft über parallele Abarbeitungen und laufende Digitalisierungsverfahren beschleunigt werden. Die neuen Möglichkeiten, wie beispielsweise die für Spezialistinnen und Spezialisten für bis zu sechs Monaten nur mit einem Visum und einer Beschäftigungsbewilligung nach Österreich zu kommen fallen unter „Weiter“. Der spätere Umstieg auf die RWR-Karte soll anschließend möglich sein.

„Mit der umfassenden Überarbeitung der Rot-Weiß-Rot-Karte passen wir die Regeln an die Anforderungen der Unternehmen an und setzen zentrale Forderungen der Wirtschaft um“, sagte die Wirtschaftsministerin.

„Verbesserungen für Bewerberinnen und Bewerber sowie für Unternehmen spiegeln sich in schnelleren Verfahren bei der Antragsstellung und erleichterten Voraussetzungen beim Erhalt der Rot-Weiß-Rot – Karte wider“, ergänzte der Arbeitsminister.

 

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Die Rot-Weiß-Rot-Karte im Detail

Die Rot-Weiß-Rot-Karte ist gleichzeitig Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung und gilt für zwei Jahre. Die Scheckkarte berechtigt zur Niederlassung in Österreich und zur Beschäftigung bei einer bestimmten Arbeitgeberin oder einem bestimmten Arbeitgeber. Sollte es innerhalb der ersten zwei Jahre zu einem Arbeitsplatzwechsel kommen, so muss die Rot-Weiß-Rot-Karte erneut beantragt werden.

Weiterführende Informationen zur Rot-Weiß-Rot-Karte werden auf der Webseite von migration.gv.at angeboten.

 

Die Pressekonferenz im O-Ton:

Die Pressekonferenz von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und Arbeitsminister Martin Kocher kann auf der Facebook-Seite des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort nachgesehen werden:

https://www.facebook.com/bmdw.gv.at/videos/1052975051991780/