Regierung
Förderung aktiver Mobilität und sicherer Schulwege
Schulstraßen sollen die Sicherheit für Schülerinnen und Schüler erhöhen. Diese neuen Schulstraßen sind ein Schwerpunkt der 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), die umfassend beraten und nun ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger und Verkehrsministerin Eleonore Gewessler präsentiert wurde. Diese förderte aktive Mobilität, passt die Verkehrsregeln den neuen Verkehrsgewohnheiten an.
Zeitgemäße Bestimmungen für Fußgänger und Radfahrer
Die nach umfassenden Experten-Beratungen vorliegende 33. StVO-Novelle legt den Schwerpunkt auf die Förderung der aktiven Mobilität und soll neue zeitgemäße Bestimmungen zur Attraktivierung eines umweltfreundlichen und sicheren Fuß- und Fahrradverkehrs schaffen.
Das sind die Eckpunkte:
- Verankerung von Schulstraßen als eigenes Instrument
- Verbesserungen für das zu Fuß Gehen
- Hinderungs- und Gefährdungsverbot auf Gehsteigen
- Freihalten einer Mindestbreite
- Sicherheit bei Ein-/Aussteigen bei Öffis
- Fußgängerfreundliche Ampelschaltungen
- LKW Sicherheit beim Abbiegen
- Befahren von Radwegen durch landwirtschaftliche Fahrzeuge und bestimmte E-Zweiräder (S-Pedelecs und E-Mopeds)
- Moderne Regelungen für attraktives und sicheres Radfahren
- Mindestabstände beim Überholen von Radfahrern
- Sicheres Fahren mit Fahrrädern gegen die Einbahn
- Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern, neben einem Kind
- Radfahren in Gruppen (Tourismus, Schulklassen, etc.)
- VO-Ermächtigung zu Grünpfeil für Fahrrad an Ampel nach Halt
- Flexibilität für Behörden bei der Planung der Infrastruktur für Radverkehr (Platzierung Verkehrszeichen)
- Einführung von Wegweisern für den Radverkehr
- Mehr Sicherheit bei Häftlingstransporten: praxisnahe Regelungen für Fahrzeuge der Strafvollzugsverwaltung.
Mit der 33. Novelle zur Straßenverkehrsordnung verbindet die Koalitionsregierung zugleich einen Ausblick auf die 34. Novelle: die Bestimmungen gegen das Überschreiten von Tempolimits und für Autofahren unter Drogeneinfluss sollen deutlich verschärft werden.
Einführung der Schulstraße
Vor immer mehr Schulen hat ich in den zurückliegenden Jahren ein beinahe tägliches Verkehrschaos entwickelt. Dessen Ursache lag unter anderem darin, dass Schulkinder von den Eltern mit dem Auto bis unmittelbar vor die Schultüre gebracht wurden. Daher wurde an manchen Orten ein kurz vor Unterrichtsbeginn beginnendes kurzes Kfz-Fahrverbot verordnet, um es den Kindern zu ermöglichen, sicher und ungehindert in die Schule zu kommen. Vorbild dafür war Bozen (Süd-Tirol), aber mittlerweile gibt es zum Beispiel auch in Wien, Graz oder Vorarlberg solche „Schulstraßen“.
Worin besteht grundsätzlich die Neuerung?
Bisher mussten diese Verordnungen der Fahrverbote für jede Schule von der zuständigen Behörde eigens entwickelt werden, es gab keine einheitliche Form der Kundmachung per Verkehrszeichen. Nun wird die Schulstraße als Möglichkeit für die Behörden mit einheitlichen Regelungen und einem eigenen Verkehrszeichen in die StVO aufgenommen. Dies wird die Anwendung erleichtern und die Schulstraße bekannter machen, so Ottenschläger.
Die Ausnahmen von diesem Fahrverbot für Kraftfahrzeuge, etwa für den Anrainer-Verkehr, sind in der Schulstraße künftig einheitlich geregelt, wobei die Geltungszeiten je nach Bedarf festgelegt werden können. Sollte die Schulstraße hingegen für eine bestimmte Situation nicht passen, kann die Behörde wie bisher andere Fahrverbote verordnen.
Die unbedingt notwendige Kfz-Fahrten zum Zu- und Abfahren vor Schulen in Schrittgeschwindigkeit sind weiterhin möglich, der Radverkehr in Schrittgeschwindigkeit ist generell erlaubt.
Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer
Einige weitere der neuen Regelungen sollen vor allem die Sicherheit für Fußgänger und für Radfahrer erhöhen:
- Künftig müssen Autos an der Ausstiegsseite von öffentlichen Verkehrsmitteln bei Haltestellen stehen bleiben.
- Die Ampeln für Fußgänger können auf kürzere Intervalle und längere Grünphasen gestellt werden.
- Lastautos dürfen im Ortsgebiet nur mehr im Schritttempo rechts abbiegen.
- Gehsteige sind frei zu halten.
- Beim Überholen von Radfahrern ist ein Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten.