Innenpolitik

150 Euro Gutschein flattert demnächst ins Haus

Gewinne abschöpfen, Haushalte entlasten: Finanzminister Magnus Brunner. Foto: BKA/Florian Schrötter; iStock;Lightspruch

Bis Ende Mai soll er in allen Briefkästen Österreichs liegen. Die Rede ist vom 150 Euro Energiegutschein. Heute erfolgt der Startschuss des Postversands, wie Finanzminister Magnus Brunner bekanntgab. Einlösen kann man den Energiegutschein online oder postalisch. Der Abzug der 150 Euro erfolgt bei der Energie-Jahresabrechnung.

 

Brunner: Entlastung zum richtigen Zeitpunkt

Um die gestiegenen Energiekosten bestmöglich abzufedern und der Bevölkerung rasch und unbürokratisch zu entlasten, investiert die Bundesregierung mittlerweile 4 Milliarden Euro.

Bereits im Jänner wurde ein erstes Anti-Teuerungspaket präsentiert. Ein Teil dieses Pakets, neben dem Teuerungsausgleich für vulnerable Gruppen und der Senkung des Ökostrombeitrags und der Ökostrompauschale, ist der 150-Euro-Energiekostenausgleich.

Der Energiekostenausgleich wird in Form eines Gutscheines verschickt und bei der nächsten Jahres- oder Schlussabrechnung vom Energielieferanten abgezogen. Das dafür notwendige Gesetz wurde im März 2022 beschlossen.

Nun beginnt der Versand der Energiekostengutscheine an rund 4 Millionen österreichische Haushalte. „Wir haben mit dem Energiekostenausgleich einen Weg gefunden, um die steigenden Energiekosten für die Österreicherinnen und Österreicher abzufedern. Die aktuellen Preissteigerungen werden sich vor allem in deutlich höheren Jahresabrechnungen widerspiegeln und daher muss die Entlastung auch zu diesem Zeitpunkt wirken“, so Finanzminister Magnus Brunner.

 

1 Million Gutscheine pro Woche

Der Versand der Gutscheine ist an den Zeitpunkt der Jahresabrechnungen gekoppelt und erfolgt gestaffelt, pro Woche werden rund 1 Million Gutscheine verschickt. Bis Ende Mai wird der vollständige Versand aller Gutscheine an die Haushalte, die einen Hauptwohnsitz gemeldet haben, abgeschlossen sein.

 

1 Gutschein pro Haushalt

Pro Haushalt und zahlungsverpflichteter Person kann jeweils ein Gutschein eingelöst werden. Der Gutschein ist jeweils an einen Haushalt, einen aufrechten Vertrag mit einem Stromlieferanten sowie eine Einkunftshöchstgrenze gebunden.

Wer diese Kriterien erfüllt, kann den Gutschein entweder online mittels QR Code am Gutschein selbst aktivieren, sich elektronisch bei einer eigens eingerichteten Seite registrieren oder postalisch einlösen.

Der Stromlieferant ist verpflichtet, die 150 Euro bei der nächsten Jahres- oder Schlussabrechnung automatisch abzuziehen. Diese Lösung gewährleistet den wichtigen Datenschutz, ist rechtssicher und unbürokratisch. „Damit helfen wir jenen, die besonders unter der Teuerung leiden. Mit den mittlerweile 4 Milliarden Euro schweren Unterstützungsmaßnahmen gegen die steigenden Preise sind wir schneller in der Konzeption und in der Umsetzung als andere Länder. Andere europäische Staaten wie Frankreich, Slowenien und Portugal überlegen mit Gutscheinen zu arbeiten und folgen damit unserem Modell“, so Brunner.

 

Eigene Hotline eingerichtet

Das Projekt Energiekostenausgleich wird mit Unterstützung der Bundesrechenzentrum GmbH und der österreichischen Energielieferanten umgesetzt.

Sämtliche Informationen zum Energiekostenausgleich sowie ausführliche FAQs finden sich unter der eigens eingerichteten Seite www.oesterreich.gv.at/energiekostenausgleich.

Darüber ist ab Freitag die Energiekostenausgleich-Hotline unter der Nummer 050 233 798 in Betrieb.