Mit Krisensicherheitsgesetz sicher in die Zukunft

Am Dienstag präsentierten Innenminister Gerhard Karner, Verteidigungsministerin Klaudia Tanner und der Gesundheitsminister das neue Krisensicherheitsgesetz. Dieses soll die Grundlage für ein gesamtstaatliches Krisenmanagement der Republik bilden. Foto: BKA / Andy Wenzel
Am Dienstag präsentierten Innenminister Gerhard Karner, Verteidigungsministerin Klaudia Tanner und der Gesundheitsminister das neue Krisensicherheitsgesetz. Dieses soll die Grundlage für ein gesamtstaatliches Krisenmanagement der Republik bilden. Foto: BKA / Andy Wenzel

Am Dienstag präsentierten Innenminister Gerhard Karner, Verteidigungsministerin Klaudia Tanner und der Gesundheitsminister das neue Krisensicherheitsgesetz. Dieses soll die Grundlage für ein gesamtstaatliches Krisenmanagement der Republik bilden.

 

Bedürfnis für die Österreicher

Aufgrund der Corona-Pandemie und des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine hat die Regierung nach einem einstimmigen Antrag aller Parlamentsfraktionen ein neues Regelwerk für das österreichische Krisenmanagement erarbeitet, welches jetzt in die Begutachtungsphase geht.

„Für uns bedeutet das, je unsicherer das Umfeld ist, umso klarer muss die Antwort der Politik sein“, sagte Innenminister Gerhard Karner anlässlich der Präsentation des Krisensicherheitsgesetzes Dienstag in Wien.

Verteidigungsministerin Klaudia Tanner ergänzte: „Die Krisen der Vergangenheit zeigen uns, dass die Anforderungen an die staatlichen Akteure zunehmen. Die Risikobilder unseres Hauses verdeutlichten, dass multiple Krisen und das sicherheitspolitische Umfeld sich verschlechtern.“ Es bedürfe des Aufbaus einer schnelleren und effizienteren Reaktionsmöglichkeit, so die Ministerin.

Das Krisensicherheitsgesetz stelle einen Meilenstein für die Krisenvorsorge und die österreichische Sicherheitsstruktur dar. Darüber hinaus würde auch die Rolle des Bundesheeres in einer Krise künftig auch gesetzlich näher spezifiziert, führte die Ministerin weiter aus.

 

Neues Bundeslagezentrum im BMI

Wesentliche Elemente des Krisensicherheitsgesetzes sind die Einrichtung eines Bundeslagezentrums im Innenministerium, eine enge Kooperation und Koordination der staatlichen Akteure sowie die enge Einbindung aller Beteiligten.

Das Bundeslagezentrum wird im Auftrag der Bundesregierung ein ständiges Monitoring der Entwicklung in zentralen Bereichen wie Sicherheit, Gesundheit oder Energie betreiben. Es wird auf mehr als zweitausend Quadratmetern eingerichtet und ermöglicht die gleichzeitige Bewältigung von drei Lagen. Darüber hinaus wird ein modernes Medienzentrum zur transparenten Kommunikation mit der Öffentlichkeit installiert.

 

Enge Kooperation und Koordination der handelnden Akteure

Mit rechtlichen Klarstellungen wird die Zusammenarbeit der Akteure auf Bundesebene verbessert. Erstmals soll ein Krisenfall auf Bundesebene einheitlich definiert und ein Regierungskoordinator für Krisenvorsorge im Bundeskanzleramt eingerichtet werden, der die bestmögliche Vorbereitung auf Krisenszenarien sicherstellen soll. Gleichzeitig wird dessen Stellvertreter im Kanzleramt die Nachrichtendienste koordinieren.

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