Regierung

Mit neuen Zentren gegen Ärztemangel

Mit neuen Zentren wird die medizinische Versorgung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte verbessert: Die Bundesregierung beschließt am Mittwoch eine Novelle zum Gesetz über Primärversorgungszentren. Mit 100 Mio. Euro aus EU-Mitteln wird deren Anzahl auf 120 verdreifacht. Foto: Martin Büdenbender, pixelio.de

Die medizinische Versorgung in Österreich soll mittels weiterer Zentren der Primärversorgung weiter ausgebaut werden. Dies wird die Bundesregierung am Mittwoch im Ministerrat beschließen, kündigten Bundeskanzler Karl Nehammer und Gesundheitsminister Johannes Rauch an. Die Finanzierung über 100 Mio. Euro erfolgt aus EU-Mitteln.

 

Beschluss im Ministerrat

Die Koalition hat sich damit auf die Novelle zum Primärversorgungsgesetz geeinigt, heißt es in einer Information aus dem Bundeskanzleramt. Diese soll noch am Mittwoch von der Regierung an das Parlament weiter geleitet werden.

Die Vorteile der Primärversorgungseinheiten im niedergelassenen Bereich sind

  • Längere Öffnungszeiten
  • Geregelte Vertretungen
  • Erweitertes Angebot

In der Primärversorgung arbeiten verschiedene Gesundheitsberufe zusammen, Ärzte, Pfleger, Physiotherapeuten und andere mehr. Die Zentren sind also multiprofessionell und interdisziplinär angelegt.

 

Mehrheit bleibt bei Ärztinnen und Ärzten

Die Primärversorgungszentren sind Kapitalgesellschaften. Alle Gesundheitsberufe können sich daran beteiligen, allerdings müssen Ärzte mehr als 50 % am Kapital halten und haben daher stets die Stimmenmehrheit.

Die Anzahl dieser Zentren soll bis 2025 auf das Dreifache angehoben werden, derzeit sind in 40 Primärversorgungszentren in Betrieb.

Die Einrichtung der Zentren wird, so das Bundeskanzleramt, mit 100 Mio. Euro als EU-Fördermitteln unterstützt.

Um die Mängel in der Versorgung mit Kinderärzten zu beheben, werden reine Kinder-Primärversorgungszentren geschaffen.

Neue Zentren sollen den Mangel an Kinderärzten beheben. Foto: Helenesouza/pixelio.de

Zentren sollen den Mangel an Kinderärzten beheben. Foto: Helenesouza/pixelio.de

Raschere Genehmigung

Die Verfahren sollen beschleunigt werden.

Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren wird in einem Schritt vorgenommen.

Sind zwei Kassenarztstellen für Allgemeinmedizin der Kinderheilkunde in einer Versorgungsregion mehr als sechs Monate unbesetzt, können Land und Sozialversicherung die Gesundheitskasse zur Ausschreibung verpflichten.

 

Hohe Zufriedenheit

Die Primärversorgungszentren wurden überprüft, Mitarbeiter und Patienten befragt. Diese Evaluierung habe hohe Zufriedenheit mit der Arbeit und der Versorgung ergeben sowie eine leichte Entlastung bei Fachärzten und Spitälern gezeigt.

 

Nehammer: Ausbau wirkt gegen Ärztemangel

Darauf bezieht sich auch Bundeskanzler Karl Nehammer in einer ersten Stellungnahme: „Bis 2025 wird die Zahl der Primärversorgungszentren von 40 auf 120 verdreifacht werden. Das verbessert die wohnortnahe Versorgung. Primärversorgungseinrichtungen bilden die Lebensrealität der Ärzte und Patienten ab. Die flexiblen Öffnungszeiten entsprechen der Work-Life-Balance vieler junger Menschen, die dort arbeiten. Der Ausbau ist auch eine Maßnahme gegen den drohenden Ärztemangel, um weiterhin eines der besten Gesundheitssysteme der Welt zu haben.“

Mit neuen Zentren wird die medizinische Versorgung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte verbessert: Die Bundesregierung beschließt am Mittwoch eine Novelle zum Gesetz über Primärversorgungszentren. Mit 100 Mio. Euro aus EU-Mitteln wird deren Anzahl auf 120 verdreifacht. Foto: Martin Büdenbender, pixelio.de
Mit neuen Zentren wird die medizinische Versorgung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte verbessert: Die Bundesregierung beschließt am Mittwoch eine Novelle zum Gesetz über Primärversorgungszentren. Mit 100 Mio. Euro aus EU-Mitteln wird deren Anzahl bis 2025 auf 120 verdreifacht. Foto: Martin Büdenbender, pixelio.de