Regierung
Pflegestipendium kann ab jetzt beantragt werden
Das Pflegestipendium ist eines von 20 Maßnahmen, welche die Regierung im Rahmen des Pflege-Pakets beschlossen hat. Die Umsetzung geht zügig voran. Erst diese Woche wurden im Nationalrat die 6. Urlaubswoche für Pflegepersonal sowie der Pflegebonus von 1.500 Euro für pflegende Angehörige beschlossen. Seit heute kann das Pflegestipendium beantragt werden.
1.400 Euro im Monat
Für das Pflegestipendium können sich Personen bewerben, die an AMS-geförderten Ausbildungen in Pflege- und Sozialberufen teilnehmen. Wer sich bewirbt und der antrag positiv beschieden wird, erhält ab 1. Jänner 2023 1.400 Euro monatlich zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten. Voraussetzung ist, dass die Ausbildung ab September 2022 begonnen wurde.
Liegt der Leistungsanspruch aus der Arbeitslosenversicherung darunter, wird die Differenz aufgestockt. Personen, deren Arbeitslosengeld über der Mindestgrenze von 1.400 Euro liegt, können diesen selbstverständlich behalten.
Mit der Einführung des Pflegestipendiums werden jährlich 1.000 zusätzliche Ausbildungsplätze geschaffen. Ursprünglich war der Start der Maßnahme für September 2023 geplant. Aufgrund des eklatanten Fachkräftemangels im Pflegesektor wurde er auf Jänner vorgezogen, wie es in einer Mitteilung des Arbeitsministeriums heißt.
Kocher: „Wollen Pflegeberuf attraktiver gestalten“
„Der Arbeits- und Fachkräftebedarf im Pflegesektor ist jetzt schon groß und wird sich in den nächsten Jahren vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der anstehenden Pensionierungswelle in der Pflege noch weiter intensivieren. Umso wichtiger sind Maßnahmen wie das Pflegestipendium, um diesem Mangel entgegenzuwirken. Mit dem Pflegestipendium erhalten Personen, die an vom AMS vermittelten Ausbildungen im Pflegebereich teilnehmen, eine Förderung zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten, die 1.400 Euro nicht unterschreiten darf. Ziel ist es, die Wege in den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten und mehr Menschen zu einer Ausbildung im Pflegesektor zu ermutigen“, so Arbeitsminister Martin Kocher.
Niedrige Hürden für Anspruch
Das Pflegestipendium kann sowohl von arbeitssuchenden als auch karenzierten Personen in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer mindestens seit zwei Jahren die Ausbildungspflicht abgeschlossen haben. Das heißt eine Inanspruchnahme des Pflegestipendiums ist ab 20 Jahren möglich. Die Genehmigung erfolgt im Rahmen einer entsprechenden Beratung durch das AMS vor Beginn der Ausbildung.
„Mit dem Pflegestipendium ermöglichen wir Menschen, die sich das bisher nicht leisten konnten, die berufliche Umorientierung und geben ihnen finanzielle Sicherheit für die gesamte Dauer der Ausbildung“ betont Sozialminister Rauch.
Qualifizierungsförderung ebenfalls angehoben
Ebenfalls angehoben wird die Qualifizierungsförderung, also die Weiterbildung von gering qualifizierten und älteren Arbeitskräften im Bereich sozialer Dienstleistungen. Sie steigt von 60 Prozent auf 75 Prozent der Kurs- und Personalkosten. „Mit der Qualifizierungsförderung setzen wir einen wichtigen Schritt, um künftig mehr Personen mit einem niedrigeren Ausbildungsstand zu fördern und Höherqualifizierungen zu erreichen. Damit verbessern wir einerseits die Qualität im Pflegedienst und bilden andererseits neue Fachkräfte im sozialen Bereich aus“, betont Kocher.
Auch Auszubildende, die nicht vom Arbeitsmarktservice gefördert werden, erhalten in Zukunft eine Unterstützung von 600 Euro pro Monat. Den Ausbildungsbeitrag des Sozialministeriums gibt es für Schüler und Studierende an Gesundheits- und Krankenpflegeschulen, Fachhochschulen, Schulen für Sozialbetreuungsberufe sowie für Ausbildungen im Sozialberuf „Behindertenbegleitung“.
AMS Chef Kopf sieht bessere Arbeitsbedingungen im Pflegebereich geschaffen
„Gute Pflege und Betreuung sind das Um und Auf für die Lebensqualität in einer älter werdenden Gesellschaft. Pflegeberufe sind Zukunftsberufe und bieten tolle Jobchancen für Junge und auch für jene, die sich beruflich verändern wollen. Ich freue mich daher über den Start des Pflegestipendiums zur Attraktivierung der Ausbildung, aber auch über die im Zuge der Pflegereform vorgesehenen Maßnahmen für verbesserte Arbeitsbedingungen für Mitarbeitende im Pflegebereich“, betont auch AMS-Chef Johannes Kopf.