Regierung

Den Makler zahlt der Auftraggeber

Die Maklerprovision bei Vermietung bezahlt künftig der Auftraggeber, vereinbarten Staatssekretärin Claudia Plakolm und Justizministerin Alma Zadic. Foto: pixelio/Tom Reckmann

Die Provision für die Vermittlung einer Wohnung an Mieter bezahlt künftig diejenige Person, welche den Makler beauftragt hat. Dies ist im Regierungsprogram vorgesehen und wurde nunmehr von Jugend-Staatssekretärin Claudia Plakolm und Justizministerin Alma Zadic vereinbart. Die neue Regelung soll diese Woche im Ministerrat beschlossen und an das Parlament geleitet werden. Das Bestellerprinzip soll am 1. Juli 2023 in Kraft treten.

 

Bestellerprinzip bei Wohnungsmieten

„Wir sorgen so dafür, dass Mieterinnen und Mieter künftig kein Geld mehr für Makler bezahlen, die sie selbst gar nie beauftragt haben“, erklärte Plakolm in einer gemeinsamen Medieninformation mit Zadic. Wie bei Dienstleistungen gelte künftig das Prinzip, wer bestellt habe zu bezahlen.

Derzeit sind bis zu Monatsmieten von Mietern an Makler zu bezahlen, selbst wenn die Wohnung über andere Mittel – etwa Zeitungsinserate – und ohne deren Zutun gefunden wurde. Diese „Ungerechtigkeit“, so Plakolm und Zadic, werde nun beseitigt.

 

Entlastung für Mieter

Für Mieterinnen und Mieter bedeutet dies im Summe eine Entlastung von rund 55 Mio. Euro an Maklergebühren pro Jahr.

In Österreich gibt es fast vier Millionen Hauptwohnsitz-Wohnungen, wird in dem Info-Papier erläutert. Rund ein Fünftel davon sind private Hauptmietwohnungen. Etwa die Hälfte dieser Mietwohnungen sind über befristete Verträge vermietet. Jährlich werden etwa 82.000 befristete, das sind ca. 70 Prozent der Neuabschlüsse, und etwa 35.000 unbefristete Mietverträge über private Mietwohnungen abgeschlossen.

 

Befristete Mietverträge bedeuten Wohnungswechsel

Befristete Verträge werden durchschnittlich auf viereinhalb Jahre abgeschlossen, mit erheblichen finanziellen Folgen: Ab einer Befristungsdauer von über drei Jahren können Makler die höchstmögliche Provision verlangen. Derzeit wird jeder dritte befristete Mietvertrag nicht verlängert. Das bedeutet für Mieter einen Wohnungswechsel und wegen der bisherigen, bis zu zwei Monatsmieten erreichenden Maklergebühr, eine erhebliche finanzielle Belastung, zusätzlich zu den Kosten für Aus-, Um- und Einzug.

 

„Großartiger Schritt“ für junge Menschen

Pkalom sprach von einem „großartigen Schritt“,  gerade für junge Menschen, egal ob Lehrlinge, Studenten oder Jungfamilien. Mit dem Bestellerprinzip bei Maklergebühren sparen sich damit fast ein Drittel der Startkosten für eine eigene Wohnung. Dennoch bleiben Maklerinnen und Makler „das professionelle Bindeglied zwischen Angebot und Nachfrage, das auch durch diverse Onlineplattformen nicht ersetzt werden kann“, sagte Plakolm.

 

Schutz vor Umgehung und Verwaltungsstrafe

Um sicherzustellen, dass das Gesetz seine intendierte Wirkung entfalten kann wurde ein umfassender und strenger Umgehungsschutz in das neue Gesetz eingebaut. Mieter sollen nach Abschaffung der Maklerprovision nicht über Umwege trotzdem Zahlungen beim Vertragsabschluss leisten müssen. Zudem muss die zeitliche Abfolge von Vertragsabschlüssen transparent dokumentiert werden. So wird doppeltes Abkassieren und das Verheimlichen von Auftragsverhältnissen verhindert. Bei Verstößen droht eine Verwaltungsstrafe.