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Regierung bringt mehr Transparenz in Corona-Hilfen

Für Finanzminister Magnus Brunner haben die Hilfsinstrumente der Regierung während Corona vor hoher Arbeitslosigkeit und Insolvenzen geschützt. Jetzt wird für die notwendige Transparenz gesorgt. Foto: BMF

Nachdem nun die meisten Corona-Hilfsinstrumente ausgelaufen sind, will die Bundesregierung Transparenz in die vielen Maßnahmen bringen und Covid- Hilfen für Unternehmen und Non-Profit-Organisationen (NPO) veröffentlichen, wie Finanzminister Magnus Brunner und Kulturminister Vizekanzler Werner Kogler in einer Mitteilung bekanntgaben.

 

Veröffentlichung von COFAG-Hilfen über 10.000 Euro

Hilfen für Unternehmen werden transparent dargelegt, wenn diese kumuliert über 10.000 Euro pro Kalenderjahr betragen – unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Überlegungen. Veröffentlicht werden die Hilfen unter www.transparenzportal.gv.at. Beträge über 100.000 Euro sind bereits jetzt in der EU-Beihilfentransparenzdatenbank öffentlich. Dafür ist eine Änderung des Transparenzdatenbankgesetzes notwendig.

„Die Steuerzahler haben ein Recht darauf zu erfahren, wie ihre Mittel eingesetzt werden. Seit über einem Jahr werden ja bereits die Cofag-Hilfen über 100.000 Euro veröffentlicht, nun werden alle Zuschüsse über 10.000 Euro pro Unternehmen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht“, erklärt Finanzminister Magnus Brunner. Zur-Sache berichtete bereits.

 

Brunner: „Arbeitslosigkeit und Insolvenzen verhindert“

Man habe den Zeitpunkt der Veröffentlichung bewusst gewählt, da Ende Juni weitere wichtige Hilfen ausgelaufen sind. Die Vorgehensweise sei sowohl unter dem Aspekt möglichst transparent, wie auch unter Berücksichtigung des Datenschutzes der Betroffenen ein vernünftiger Weg. „In der Gesamtbetrachtung haben die Hilfsinstrumente der Bundesregierung geholfen, um Arbeitslosigkeit und Insolvenzen zu verhindern. Wir sind mit einem höher prognostizierten Wirtschaftswachstum als die allermeisten EU-Länder aus der Gesundheitskrise gestartet. Auch im Bereich der Arbeitslosigkeit haben wir den niedrigsten Stand seit 2008 und die die Corona-Krise dadurch wirtschaftlich weitgehend überwunden“, so Brunner weiter.

 

Veröffentlichung von NPO-Fonds Zahlungen über 1.500 Euro

Um gemeinnützige Einrichtungen – von Sport- und Kulturvereinen über Umwelt-NGOs und humanitären Hilfsorganisationen bis hin zu anerkannten Glaubensgemeinschaften und Freiwilligen Feuerwehren – bestmöglich durch die COVID-Pandemie zu bringen, haben Parlament und Bundesregierung den Unterstützungsfonds für Non-Profit-Organisationen (NPO-Fonds) eingerichtet. Denn Gemeinnützige und Freiwillige erbringen nicht nur gesellschaftlich unverzichtbare Arbeit, sondern stellen auch einen immer wichtigeren Wirtschaftsfaktor dar. Der NPO-Fonds wird von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) abgewickelt, die bisher an die 53.000 Anträge mit einem Volumen von rund 755 Mio. Euro ausbezahlt hat.

„Wie auch die Hilfen für gemeinnützige Organisationen und für Wirtschaftsbetriebe einzigartige Instrumente zur Krisenbewältigung waren, so ist auch die jetzige Offenlegung der Zahlungen wegweisend“, meint Vizekanzler Werner Kogler.

In der EU-Beihilfentransparenzdatenbank konnten bisher Förderungen des NPO-Fonds über 100.000 Euro abgerufen werden, soweit sie unter das EU-Beihilfenrecht fallen. Darüber hinaus war es aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, die Förderungen öffentlich auszuschildern. Mit einer gesetzlichen Änderung wird nun die nötige Grundlage geschaffen, um Zahlungen des NPO-Fonds veröffentlichen zu können. Förderungen über 1.500 Euro pro Kalenderjahr werden damit auf der Website www.npo-fonds.at öffentlich zugänglich sein.

 

Über 40 Milliarden an Hilfen ausbezahlt oder genehmigt.

Von der Veröffentlichung umfasst sind folgende COVID-Hilfs- und Unterstützungsinstrumente:

  • Unterstützungsfonds für Non-Profit-Organisationen: 755 Mio.
  • COVID-19 Ausfallbonus: 4,9 Mrd.
  • COVID-19 Verlustersatz: 1,0 Mrd.
  • COVID-19 Fixkostenzuschuss: 3,6 Mrd.
  • COVID-19 Lockdown-Umsatzersatz: 3,4 Mrd.
  • COVID-19 Lockdown-Umsatzersatz für land- und forstwirtschaftliche Betriebe: 27,2 Mio.
  • COVID-19 Ausfallbonus für land- und forstwirtschaftliche Betriebe: 58,5 Mio.
  • COVID-19 Verlustersatz für land- und forstwirtschaftliche Betriebe: 42,2 Mio.

 

Seit Beginn der Pandemie wurden von der Bundesregierung über 40 Milliarden Euro an Corona-Hilfsmaßnahmen ausbezahlt oder genehmigt. Die Wirtschaftshilfen sind auch ein Grund für die derzeit gute Wirtschaftslage, wie heimische Wirtschaftsforschungsinstitute bestätigen. Nur vier EU-Mitgliedsstaaten weisen aktuell laut EU-Kommission eine höhere Wachstumsprognose für das Jahr 2022 auf.

Für Finanzminister Magnus Brunner haben die Hilfsinstrumente der Regierung während Corona vor hoher Arbeitslosigkeit und Insolvenzen geschützt. Jetzt wird für die notwendige Transparenz gesorgt. Foto: BMF
Für Finanzminister Magnus Brunner haben die Hilfsinstrumente der Regierung während Corona vor hoher Arbeitslosigkeit und Insolvenzen geschützt. Jetzt wird für die notwendige Transparenz gesorgt. Foto: BMF