Regierung

Regierung bringt Österreich ins Kino

Die Regierung lockt mit einer besseren Förderung internationale Filmproduktionen nach Österreich (v.l.n.r.: Medienministerin Susanne Raab, Finanzminister Magnus Brunner, Kultur-Staatssekretärin Andrea Mayer, Wirtschaftsminister Martin Kocher). Foto: BKA / Christopher Dunker

Die Regierung setzt konkrete Schritte, um Österreich als Standort für Filmproduktionen zu stärken, wie es im Regierungsprogramm vorgesehen ist. Mit 1. Jänner 2023 sollen neue Anreize für Filmproduktionen Österreich im europäischen Standortwettbewerb stärkt. Gleichzeitig wird die Streaming-Lücke geschlossen, bis dato war es für internationale Streaming-Produktionen und daran beteiligte österreichische Unternehmen kaum attraktiv, Produktionen in Österreich abzuwickeln. Das gaben heute Medienministerin Susanne Raab, Finanzminister Magnus Brunner, Wirtschaftsminister Martin Kocher sowie Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer bekannt.

 

Filminvestitionen nach Österreich holen

Anreizsysteme spielen im zunehmend globalisierten und wettbewerbsintensiven Filmsektor eine wesentliche Rolle. Sie liefern den produzierenden Unternehmen Bestandteile für die Finanzierung und Antworten auf die Frage, wo Produktionen abgewickelt werden können.

Zahlreiche europäische Staaten setzen derartige Anreize als strategische Instrumente ein, um die Wertschöpfung vor Ort zu steigern, um Film-Investitionen aus dem Ausland anzuziehen und qualifizierte Arbeitsplätze zu schaffen. Zugleich werden damit Produktionsinfrastruktur und digitale Expertise in einem wesentlichen Wachstumsfeld der Kultur- und Kreativwirtschaft aufgebaut.

Österreich möchte nun eine Lücke füllen und die Förderung ausbauen. Damit soll es gelingen, „insbesondere für global agierende Streaming-Konzerne Wirkung zu entfalten, regelmäßig große internationale Produktionen nach Österreich zu holen und das volle Potential in der heimischen Filmbranche zu heben“, wie es in der Medienmitteilung der Regierung heißt.

Ziel der Regierung: die zunehmende Abwanderung von Filmproduktionen ins benachbarte Ausland soll gestoppt werden, damit Wertschöpfung, Knowhow und Fachkräfte in Österreich erhalten bleiben.

 

Regierung setzt keine budgetäre Deckelung mehr

Um für internationale Produktionen möglichst attraktiv zu sein und für heimische Produktionen maximale Planungssicherheit zu gewährleisten, werden die Zuschüsse in allen Sparten ohne budgetäre Deckelung eingesetzt. Damit soll verhindert werden, dass Fördertöpfe bereits in den ersten Monaten eines Jahres ausgeschöpft sind.

 

Die Ziele der neuen Förderung von Filmproduktionen:

  • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Filmstandorts Österreich sowie der Resilienz der ansässigen Filmunternehmen
  • Steigerung der Wertschöpfung der Filmbranche und verbundener Branchen (Dienstleister, Einzelhandel, Hotellerie, etc.)
  • Schaffung und Erhalt qualifizierter Arbeitsplätze und die damit einhergehende Verbesserung der sozialen Lage von Filmschaffenden
  • Auslastung und Ausbau der audiovisuellen Infrastruktur und Produktionskapazitäten
  • Förderung und Ausbau technisch-digitaler Dienstleistungen (Animation, VFX, Musik)
  • Internationalisierung und Professionalisierung der Filmbranche
  • Anreize zu ökologisch-nachhaltiger Filmproduktion

 

Bis zu 35 Prozent Kostenübernahme

Das Modell sieht einen auf Basis eines Kriterienkatalogs automatisch vergebenen und nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 35 Prozent der in Österreich im Rahmen von Filmproduktionen getätigten Ausgaben vor, davon 5 Prozent für die Berücksichtigung klimaverträglicher Kriterien. Die Maximalhöhe des Zuschusses liegt bei 5 Mio. Euro pro Film und bei 7,5 Mio. Euro für Serien. Erstmals werden auch Streaming-Produktionen unterstützt.

 

Das Filmanreizmodell baut auf drei Säulen auf:

  1. Internationale Service-Produktionen (FISA+)

Zuschüsse für internationale, nicht-österreichische Produktionen (Streaming, Kino, TV) und Produktionsteile (wie Postproduktion, Musikaufnahmen, VFX) werden von der Austria Wirtschaftsservice (aws) abgewickelt. Antragsberechtigt sind unabhängige Produktionsdienstleistungsunternehmen mit Sitz in Österreich, die mit der Herstellung eines Films oder eines Produktionsteils beauftragt wurden (Service-Abwicklung).

  1. Österreichische Fernseh- und Streaming-Produktionen (FISA+, Fernsehproduktionen in Abstimmung RTR)

Zuschüsse für österreichische, nicht im Auftrag von Sendern oder Videoabrufdiensten hergestellte Produktionen für die Bereiche Fernsehen, Streaming und Virtual Reality über 1,8 Millionen Gesamtbudget werden ebenfalls von der aws abgewickelt. Antragsberechtigt sind deren unabhängige Hersteller (Produktionsfirmen) mit Sitz in Österreich. Produktionen unterhalb der Budgetgrenzen verbleiben wie bisher im Fernsehfonds.

  1. Österreichische Kinofilme (ÖFI+)

Zuschüsse für österreichische, unabhängig produzierte Filme für die Erstauswertung im Kino sowie diesen gleichgestellte internationale Koproduktionen werden vom Österreichischen Filminstitut abgewickelt. Antragsberechtigt sind deren unabhängige Hersteller (Produktionsfirmen) mit Sitz in Österreich. Der Zuschuss löst die bisher von FISA vergebenen Kinofilmförderungen ab. Der österreichische Kinofilm erhält damit einen One-Stop-Shop, anstatt auf verschiedene Förderstellen des Bundes (ÖFI, FISA) angewiesen zu sein.

Die Regierung lockt mit einer besseren Förderung internationale Filmproduktionen nach Österreich (v.l.n.r.: Medienministerin Susanne Raab, Finanzminister Magnus Brunner, Kultur-Staatssekretärin Andrea Mayer, Wirtschaftsminister Martin Kocher). Foto: BKA / Christopher Dunker
Die Regierung lockt mit einer besseren Förderung internationale Filmproduktionen nach Österreich (v.l.n.r.: Medienministerin Susanne Raab, Finanzminister Magnus Brunner, Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer, Wirtschaftsminister Martin Kocher). Foto: BKA / Christopher Dunker