Regierung

Regierung entlastet weiter

Kanzler Karl Nehammer und Finanzminister Magnus Brunner verkünden das Ende der Kalten Progression. Eine Maßnahme, die sich viele Regierungen vorgenommen haben und von der jetzigen umgesetzt wird. Foto: BKA / Andy Wenzel

Die Bundesregierung setzt weiter ihren Kurs der Entlastung fort. Am Mittwoch wurde das Ende der Kalten Progression beschlossen und weitere Maßnahmen im Kampf gegen die Teuerung auf dem Weg gebracht.

Das endgültige Aus der Kalten Progression wurde heute vom Ministerrat besiegelt. Die genaue Ausgestaltung für das Ende der schleichenden Steuererhöhung steht fest. Ab 1.1.2023 Werden die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler um rund weitere 1, 8 Milliarden Euro entlastet. Das Besonderes: Die Entlastung erfolgt nicht einmalig sondern von Jahr zu Jahr dauerhaft. Bereits Mitte Juni hatte die Bundesregierung Direkthilfen und strukturelle Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Auswirkungen der Teuerung abzufedern. Neben schnellen Hilfen wie dem Teuerungsausgleich oder dem   Teuerungsabsetzbetrag wurde auch die Abschaffung der kalten Progression und die  Valorisierung der Sozial- und Familienleistungen beschlossen.

 

Zusätzliche Wertschöpfung von 1 % des BIP

Insgesamt sorgt die die Maßnahme der Bundesregierung bis zum Jahr 2026 zu einer zusätzlichen Wertschöpfung von rd. 1% des BIP und zu einem Beschäftigungszuwachs von bis zu 36.700 Arbeitsplätzen. Die Regierung sieht in der Abschaffung einen „Meilenstein in der österreichischen Steuerpolitik“.  „Ab dem kommenden Jahr wird der reale Einkommensverlust der Menschen, der durch den Effekt der Kalten Progression verursacht wird, durch eine Anpassung der wesentlichen Elemente des Einkommensteuertarifs an die Inflationsrate abgegolten“, heißt es in der Stellungnahme der Bundesregierung.

 

Die Anpassung im Detail

Die automatische Anpassung erfolgt in einem Ausmaß von zwei Dritteln. Basierend darauf unterliegen die Betragswerte

  • der für die Anwendung des progressiven Steuertarifs maßgebenden Grenzbeträge (mit Ausnahme des für die Anwendung des Spitzensteuersatzes von 55% geltenden Betrages von 1 Mio. Euro),
  • des Alleinverdiener-, des Alleinerzieher- und des Unterhaltsabsetzbetrages,
  • der Verkehrsabsetzbeträge und des Zuschlags zum Verkehrsabsetzbetrag,
  • der Pensionistenabsetzbeträge,
  • der Erstattung des Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrages sowie der SV-Rückerstattung und des SV-Bonus,

einer automatischen Inflationsanpassung im Ausmaß von zwei Dritteln der Inflationsrate, wirksam jeweils ab dem Folgejahr.

 

Bis 2026 rund 20 Milliarden Euro Gesamtentlastung erwartet.

Das verbleibende Drittel (617 Mio. Euro) wird für Entlastungsmaßnahmen verwendet:

  • Die Grenzbeträge der untersten beiden Tarifstufen werden über die Höhe der Inflationsrate erhöht. Das bedeutet: Niedrige und mittlere Einkommen werden über die Inflationsrate hinausgehend entlastet.
  • Auch die Absetzbeträge (Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag, Verkehrsabsetzbeträge, Pensionistenabsetzbeträge) werden in voller Höhe der Inflation angepasst.
  • Die sonstigen Tarifstufen der Einkommensteuergrenzbeträge werden mit Ausnahme des Spitzensteuersatzes um zwei Drittel der Inflationsrate erhöht.

Insgesamt beziffert das Finanzministerium die Gesamtentlastung bis 2026 mit voraussichtlich 20 Milliarden Euro.

 

Anhebung der Sozial- und Familienleistungen

Ebenfalls beschlossen wurde heute die jährliche Valorisierung der Sozial- und Familienleistungen.  Und zwar in vier Bereichen:

  • Kranken-, Rehabilitations- und Wiedereingliederungsgeld; Umschulungsgeld; Studienbeihilfe; Schülerbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Familienzeitbonus; Familienbeihilfe, Schulstartgeld, Mehrkindzuschlag und Kinderabsetzbetrag werden anhand einer Valorisierungsautomatik erstmalig ab kommendem Jahr in voller Höher der Inflationsrate angepasst.

 

  • Entfall der Anrechnung des Familienzeitbonus auf einen späteren Kinderbetreuungsgeldbezug zum Zweck einer Erhöhung der partnerschaftlichen Beteiligung der Väter an der Kinderbetreuung (Väteranreiz).

 

  • Erhöhung der Zuverdienstgrenze, damit jene Eltern, die nicht von der individuellen Zuverdienstgrenze profitieren, während des Bezugs des Kinderbetreuungsgeld-Kontos mehr dazuverdienen können.

 

  • Ausbezahlung des Schulstartgelds ab dem Jahr 2023 gemeinsam mit der Familienbeihilfe im August statt wie bisher im September.

 

https://www.instagram.com/reel/CfBLfhTPjhx/?utm_source=ig_web_copy_link

Einen Überblick über alle Maßnahmen der Regierung gegen die Teuerung finden Sie HIER.