Regierung

So profitieren Ein-Person-Unternehmen von der Steuerreform

Die ökosoziale Steuerreform unterstützt auch Ein-Person-Unternehmen. Foto: Parlamentsdirektion/PHOTO SIMONIS/BKA/Dunker/iStock Boonyachoat

Mit der Steuerreform will die Bundesregierung neben den Beziehern kleiner und mittlerer Einkommen auch Selbstständige entlasten. So unterstützt die Regierung durch die ökosoziale Steuerreform auch Ein-Person-Unternehmen und sorgt zudem für mehr Fairness bei Anlegern.

 

Die ökosoziale Steuerreform ist „zweifelsohne eines der größten Projekte“ betonte August Wöginger, Klubobmann-Stellvertreter, vor Journalisten. Mit der Steuerreform sollen bis 2025 Entlastungen in Höhe von 18 Milliarden Euro geschaffen werden, gleichzeitig soll klimaschädliches Verhalten sanktioniert werden.

 

Bürger auf allen Ebenen entlasten

Die Bürger werden auf allen Ebenen entlastet, erklärte Wöginger am Mittwoch. Beispiele dafür seien etwa die Senkung der Steuersätze des 2. und des 3. Steuersatzes auf 30 und auf 40 %.

Wögingers „Herzensprojekt“ ist jedoch die Mitarbeitererfolgsbeteiligung. „Diese wird mit bis zu 3.000 € im Jahr pro Mitarbeiter steuerfrei zur Verfügung gestellt“, so der stellvertretende Klubobmann.

 

Entlastung für Ein-Person-Unternehmen (EPU´s)

Die Absetzbarkeit des Arbeitszimmers – auch wenn es kein eigenes abgetrenntes Zimmer ist – in Form einer Pauschale entlastet besonders Ein-Person-Unternehmen (EPUs).

Bis zu 1.200 Euro Pauschale sollen in Zukunft absetzbar sein, wenn man von Zuhause aus arbeitet, diese Arbeit die Haupttätigkeit ist und für die Erwerbstätigkeit kein eigenes Büro zur Verfügung steht. Andernfalls sind bis zu 300 Euro absetzbar.

 

Steuerliche Rahmenbedingungen für Kryptowährungen

Neu ist auch die Besteuerung von Kryptowährungen, welche in der ökosozialen Steuerreform vorgesehen ist.

Finanzminister Gernot Blümel erklärt zu dem Vorhaben der Bundesregierung: „Aktuell gibt es noch ein Ungleichgewicht, was die Regulierung von Kryptowährungen gegenüber klassischen Aktien und Anleihen betrifft. Als erstes Land in der EU schaffen wir steuerliche Rahmenbedingungen für Kryptowährungen.“

 

Mehr Fairness für Anleger & einheitliche Marktbedingungen

„Im Zuge der Steuerreform werden wir einen Schritt Richtung Gleichbehandlung gehen, um Misstrauen und Vorurteile gegenüber den neuen Technologien abzubauen. Gleichzeitig sorgen wir für mehr Fairness für die Anlegerinnen und Anleger und für einheitliche Marktbedingungen“, so Blümel weiter.

 

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Die Steuerreform sieht die Eingliederung der Kryptowährungen in das bestehende Steuersystem vor, womit diese steuerlich gleich behandelt werden wie Kapitalvermögen, etwa Aktien und Fonds. Demnach werden die Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen einem Steuersatz von 27,5 % unterliegen.

Die Steuerpflicht soll mit 1. März 2022 in Kraft treten und auf Kryptowährungen angewandt werden, die nach dem 28. Februar 2021 gekauft wurden.