Regierung
So sollen Jobs & Wintersaison gesichert werden
Bundesregierung und Sozialpartner haben die Regelungen der Kurzarbeit bis März 2022 verlängert, einzelne Maßnahmen teils angepasst, teils neu geschaffen. Die Vorkehrungen im Budget wurden bereits getroffen, erklärte Arbeitsminister Martin Kocher. Unter den zahlreichen Maßnahmen ist auch eine Saisonstarthilfe, gab Tourismusministerin Elisabeth Köstinger bekannt.
Angesichts der derzeit hohen Infektionszahlen und des notwendigen Lockdowns hat sich das Arbeitsministerium gemeinsam mit den Sozialpartnern darauf verständigt, die Corona-Kurzarbeit – jene Form der Kurzarbeit, die besonders betroffene Betriebe erhalten und die ursprünglich Ende des Jahres ausgelaufen wäre – bis Ende März 2022 zu verlängern.
„Besondere Zeiten verlangen auch besondere Maßnahmen, um die Verbreitung des Virus einzudämmen und gleichzeitig Beschäftigung zu sichern“, erklärte Arbeitsminister Kocher. Aus diesem Grund war die Verlängerung der Corona-Kurzarbeit auch notwendig: „Die Kurzarbeit hat sich während der gesamten Pandemie als sehr wirkungsvolles Kriseninstrument bewährt, das bisher rund 1,3 Millionen Arbeitsplätze abgesichert hat.“
Starthilfe und zusätzliche Zahlung
Zur Verlängerung der Kurzarbeit wurden folgende Neuerungen beschlossen, die Kocher und Köstinger in einem gemeinsamen Pressegespräch mit Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer und ÖGB-Präsident Katzian präsentierten:
- Die Rahmenbedingungen bei der Beantragung der Corona-Kurzarbeit wurden erleichtert.
- Es wird eine Saisonstarthilfe für die Einstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geben, die in der Saison tätig sind und vor allem in den Tourismusregionen unverzichtbar sind.
- Es wird eine zusätzliche Zahlung von 500 Euro für Personen geben, die besonders
lange in Kurzarbeit waren.
Erleichterte Rahmenbedingungen für Anträge
Bereits Anfang dieser Woche wurden aufgrund der aktuell herausfordernden Situation administrative Erleichterungen für Betriebe bei der Beantragung der Kurzarbeit geschaffen.
- Seit Montag entfällt für Betriebe, die die Kurzarbeit beantragen, die Prüfung und
Bestätigung beim Steuerberater oder der Steuerberaterin. - Betriebe bekommen damit die Kurzarbeit mit weniger bürokratischem Aufwand
zugesichert.
Außerdem schafft die Neuregelung mehr zeitlichen Spielraum für Unternehmen – Unternehmen werden drei Wochen Zeit haben, die Corona-Kurzarbeit rückwirkend zu beantragen und bekommen trotzdem die Unterstützung in voller Höhe.
Vor diesem Hintergrund betonte ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian, dass diese Verbesserungen den Unternehmen einen unbürokratischen Zugang zur Kurzarbeit brächten und den besonders betroffenen Arbeitnehmern die dringend benötigte Entlastung.
Saisonstarthilfe für Tourismusbetriebe
Der heimische Tourismus gehört zu den Hauptbetroffenen der Coronakrise – sowohl die Unternehmerinnen und Unternehmer als auch ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Kurzarbeit hat sich als eine der erfolgreichsten Krisenmaßnahmen bewährt. Über 1,3 Millionen Arbeitsplätze konnten seit Pandemie-Beginn so gesichert werden, viele davon in Gastronomie und Tourismus.
Da das bisherige Modell der Kurzarbeit jedoch nur für Beschäftigte konzipiert war, die bereits einen vollentlohnten Kalendermonat vor Beginn der Kurzarbeit beschäftigt waren, haben Arbeitsminister Martin Kocher und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger mit den Sozialpartnern eine Lösung vereinbart. Unternehmen erhalten für die zwischen 3.11. und 12.12. angestellten Fachkräfte 65 Prozent des Bruttogehalts.
„Unsere Tourismus-Betriebe kämpfen in der Saison um jede Fachkraft“ sagte Köstinger. Saisoniers sind vor
allem in den Hochsaisonen eine wichtige Unterstützung. „Mit der neuen Regelung, wonach auch Saisonarbeitskräfte unter Einhaltung bestimmter Kriterien Kurzarbeit beanspruchen können, verhindern wir, dass der Tourismus noch mehr Mitarbeiter an andere Branchen verliert“, sagte Köstinger.
Zusätzliche Zahlung
Neu ist zudem, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im November 2021 in Kurzarbeit waren und seit März 2020 insgesamt 10 Monate oder länger für eine Form der Kurzarbeit angemeldet waren, eine zusätzliche Zahlung von 500 Euro netto
erhalten. So sollen Personen, die besonders lang in Kurzarbeit sind und deren Bemessungsgrundlage unter der Hälfte der Höchstbemessungsgrundlage liegt, finanziell unterstützt werden.
Appell an die Arbeitgeber
Die beiden Sozialpartner-Vertreter zeigten sich mit dem verhandelten Paket zufrieden, wie Harald Mahrer erkennen ließ: „Die Corona-Kurzarbeit passt genau auf die jetzige Situation und die Betroffenheit der Betriebe und ihrer Mitarbeiter.“ Damit gebe es, wie Wolfgang Katzian sagte, keinen Grund, ArbeitnehmerInnen jetzt zu kündigen. Ganz im Gegenteil, so Katzian: „Diese Verlängerung der Kurzarbeit bietet die Möglichkeit, mit der Unterstützung durch das AMS MitarbeiterInnen im Unternehmen zu halten. Mein Appell an alle Arbeitgeber – machen Sie davon Gebrauch, setzen Sie niemanden auf die Straße!“