Regierung

Von Sportverein bis Feuerwehr: Coronahilfen für Vereine werden verlängert

Ab 21. Februar können Vereine wieder Anträge für Hilfen für das vierte Quartal 2021 aus dem NPO-Fonds stellen. Im Bild: Bundesministerin Elisabet Köstinger. Foto: BKA / Florian Schrötter

Aufgrund der Corona-Maßnahmen mussten im Herbst viele Vereine und Einrichtungen ihre ehrenamtliche Arbeit erneut einstellen. Nun reagiert die Bundesregierung und verlängert die sogenannten NPO-Gelder. Ab 21. Februar können Vereine wieder Anträge für Hilfen für das vierte Quartal 2021 aus dem NPO-Fonds stellen. Bisher konnten rund 23.000 Vereine und andere gemeinnützige Organisationen mit fast 700 Mio. Euro unterstützt werden.

 

Ehrenamt die Seele Österreichs

„Der letzte Lockdown im November und Dezember 2021 hat viele Gemeinnützige erneut vor große Herausforderungen gestellt. Darum war es für mich selbstverständlich, dass wir den Fonds verlängern. Denn das Ehrenamt ist die Seele unseres Landes“, so Elisabeth Köstinger, zuständige Ministerin für das Ehrenamt in Österreich. Köstinger bezeichnet den NPO-Fonds (steht für Non-Profit-Organisationen) als „europaweit einzigartiges Erfolgskonzept“.

 

Antragstellung ab 21. Feber online möglich

Anträge für das 4. Quartal 2021 können ab 21. Februar über die elektronische Plattform www.npo-fonds.at gestellt werden. Auf dieser Website finden sich auch alle Detailinformationen. Antragstellungen sind bis 30. April 2022 möglich. Für das 4. Quartal 2021 werden wie bisher Fixkosten wie etwa Mieten oder Betriebskosten gefördert, aber auch COVID-bedingte Mehrkosten, und zwar bis zu einer Höhe von maximal 90 % des Einnahmenverlustes im Vergleich zu 2019 bzw. bis maximal 900 000 Euro.

Für Basis-Personalkosten, die auch bei extremer Einschränkung des Betriebs entstehen, sowie für dringend nötige Reparaturen und Investitionen gibt es weiterhin den pauschalen „Struktursicherungsbeitrag“ in der Höhe von 5 % der Einnahmen von 2019 (bis zu einer Obergrenze von 75.000 Euro).

Voraussetzung für die Hilfe der Steuerzahler/innen ist ein Einnahmenentfall von mindestens 10 %. Wie bei allen Wirtschaftshilfen stellen Verwaltungsstrafen wegen Verstößen gegen COVID-Maßnahmen einen Ausschlussgrund dar. Angesichts der auch in den vergangenen Wochen für viele Organisationen sehr herausfordernden Situation wurde der NPO-Fonds bereits bis Ende März verlängert. Anträge werden im 2. Quartal möglich sein.

 

Tausende Vereine profitieren

„Mein Ziel ist es, unsere ehrenamtlichen Organisationen weiter bestmöglich zu unterstützen“, betont Köstinger und verweist auf rund 15.000 Sportvereine, 2.000 Blasmusikvereine, 1.000 Chöre, zahlreiche Kulturvereine, religiöse Glaubensgemeinschaften, wie auch ca. 4.800 Freiwillige Feuerwehren in Österreich. „Mit dem NPO-Fonds haben wir ein Instrument ins Leben gerufen, das Vereine und andere Non Profit Organisationen gut durch die Pandemie bringt – und rasche, unbürokratische Hilfe leistet, wenn Einnahmequellen wegbrechen“, ergänzt Vizekanzler Werner Kogler.

Ab 21. Februar können Vereine wieder Anträge für Hilfen für das vierte Quartal 2021 aus dem NPO-Fonds stellen. Im Bild: Bundesministerin Elisabet Köstinger. Foto: BKA / Florian Schrötter
Ab 21. Februar können Vereine wieder Anträge für Hilfen für das vierte Quartal 2021 aus dem NPO-Fonds stellen. Im Bild: Bundesministerin Elisabet Köstinger. Foto: BKA / Florian Schrötter