Parlament

Was will die Opposition wirklich mit einem neuen U-Ausschuss erreichen?

Worum geht es der Opposition um Stephanie Krisper (NEOS) und Kai-Jan Krainer (SPÖ) wirklich? - Fotos: Florian Schrötter

Die Opposition will wieder einen Untersuchungsausschuss starten. Die ÖVP prüft dieses Begehren nun. „Reines Anpatzen“ darf dabei nicht die Motivation für einen neuen U-Ausschuss sein, so die Volkspartei via Aussendung und Verweis auf die Entwicklungen des erst im Sommer abgeschlossenen Ibiza-U-Ausschusses. Bereits am Wochenende lieferte die „unheilvolle Koalition“ aus SPÖ und der von Herbert Kickl geleiteten FPÖ ein Stelldichein für den kommenden U-Ausschuss, so Abg. Andreas Hanger von der ÖVP.

 

Unheilvolle Koalition

Die Opposition hat sich am Mittwoch auf die Einsetzung eines neuen U-Ausschusses geeinigt. Bereits letztes Wochenende hat die „unheilvolle Koalition“ aus SPÖ und der von Herbert Kickl angeführten FPÖ ein Stelldichein für einen kommenden U-Ausschuss gegeben.

Es sei daher anzunehmen, dass ein kommender Untersuchungsausschuss „das reine Anpatzen der ÖVP aus machtpolitischem Kalkül“ der wesentliche Motivationstreiber mancher Akteure der Opposition sei, erklärte der VP-Fraktionsführer im abgeschlossenen Ibiza-U-Ausschuss Andreas Hanger.

 

ÖVP wird Begehren genau prüfen

Eine solche ‚Motivation‘ würde das scharfe Kontrollinstrument des Untersuchungsausschusses degradieren und beschädigen, ist sich Hanger sicher. „Daher werden wir genau prüfen, was die Opposition in ihrem Verlangen fordert.“ Nachdem man gesehen habe, dass die SPÖ für die FPÖ als Steigbügelhalter jahrzehntelange Grundsätze über Bord werfe – Stichwort Vranitzky-Doktrin – sei besondere Achtsamkeit geboten.

Unter den „Vranitzky-Doktrin“ versteht man die Ablehnung einer Koalition mit der FPÖ durch die SPÖ. Begründer der „Vranitzky-Doktrin“ ist Ex-SPÖ Kanzler Franz Vranitzky, der 1986 eine Koalition mit der FPÖ unter der Führung von Jörg Haider ausschloss.

 

Andreas Hanger: Kurz hat alle Vorwürfe entkräftet. Foto: Elias Pargan

VP-Mandatar Andreas Hanger hat „berechtige Zweifel, ob es im U-Ausschuss wirklich seriöse Aufklärung gibt“. – Foto: Elias Pargan

 

Untersuchungsausschuss als Minderheitenrecht

Die Bildung von Untersuchungsausschüssen ist ein sogenanntes Minderheitenrecht im Parlament. Die dafür entscheidende Reform hat die ÖVP im Jahr 2014 gemeinsam mit SPÖ, FPÖ, Grünen und NEOS auf den Weg gebracht.

Für die U-Ausschuss Teams sei „echte und seriöse Aufklärungsarbeit im Sinne der Bürger“ der wirkliche Auftrag und die Verpflichtung, erklärt Hanger.

Damit das gewährleistet ist, werde man von Seiten der ÖVP auch von Beginn an und noch vor Einsetzung des U-Ausschusses seinen Beitrag leisten. „Dennoch: Es gibt berechtigte Zweifel, ob es im U-Ausschuss wirklich seriöse Aufklärung gibt“, so Hanger in seinem Statement.