Regierung

Pause für Maskenpflicht – Impfpflicht bleibt weiter ausgesetzt

Vorerst über den Sommer kann bis auf wenige Ausnahmen wie zb. in Krankenhäusern die Maske abgelegt werden. Im Herbst wird wieder mit Maßnahmen gerechnet. Foto: istock / Leonsbox

Die Pandemie verschafft Österreich eine Atempause: Die Bundesregierung gab am Dienstag das erneute Aussetzen der Impfpflicht sowie ein vorläufiges Ende der Maskenpflicht im lebensnotwendigen Handel und in öffentlichen Verkehrsmitteln bekannt.

„Bei den aktuell niedrigen Infektionszahlen sind gesetzliche Verpflichtungen in beiden Bereichen derzeit nicht verhältnismäßig“, erläuterten Verfassungsministerin Karoline Edtstadler und Gesundheitsminister Johannes Rauch die Entscheidungen. Sowohl die Impfpflicht als auch die Maskenpflicht werden für drei Monate bis Ende August ausgesetzt. Aufrecht bleibt die Maskenpflicht in Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen.

 

Expertenkommission legt Bericht zu Impfpflicht vor

Die Expertenkommission zum begleitenden Monitoring der Impfpflicht hat gestern ihren zweiten Bericht über die Notwendigkeit der allgemeinen COVID-19-Impfpflicht aus medizinischer und verfassungsrechtlicher Sicht vorgelegt. Sie zieht darin einen eindeutigen Schluss: Unter Berücksichtigung der aktuellen epidemiologischen Lage, der hohen Immunität in der Bevölkerung sowie der niedrigen Infektionszahlen und der sich entspannenden Lage in den Krankenhäusern wird eine erneute Aussetzung der allgemeinen COVID-19-Impfpflicht empfohlen.

Wörtlich heißt es im Expertenbericht: “Im Lichte der Bewertung der Impfpflicht aus medizinischer Sicht sowie der verfassungsrechtlichen Anforderungen erscheint eine unmittelbare Umsetzung der Impfpflicht ab 1. Juni … nicht erforderlich.“

Die Bundesregierung hat bereits im vergangenen Winter angekündigt, den Empfehlung der Impfpflichtkommission zu folgen. Daher folgt sie auch dieses Mal den Empfehlungen und setzt die allgemeine COVID-19-Impfpflicht für weitere drei Monate aus.

„Die Impfpflicht war und ist Ultima Ratio. Sie ist nur zulässig, wenn sie verhältnismäßig ist. Wir folgen daher der Empfehlung der Expertenkommission und setzen die Impfpflicht weiter aus, da sie derzeit glücklicherweise nicht erforderlich ist“, betont Verfassungsministerin Karoline Edtstadler.

 

Maskenpflicht macht weitgehend Pause

Angesichts der sinkenden Infektionszahlen hat die Regierung zudem ein vorläufiges Ende der Maskenpflicht im lebensnotwendigen Handel und in öffentlichen Verkehrsmitteln ab 1. Juni angekündigt. In sogenannten vulnerablen Settings –  Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime – bleibt die Verpflichtung aufrecht, FFP2-Masken zu tragen.

Die neue Verordnung gilt ab 1. Juni wieder für drei Monate. Steigen die Fallzahlen früher deutlich an, wird die Maskenpflicht Schritt für Schritt wieder eingeführt. Es ist davon auszugehen, dass eine Maskenpflicht im Herbst wieder nötig sein wird.

Weiters bleibt auch die Empfehlung aufrecht, überall dort eine Maske zu tragen, wo Abstände nicht eingehalten werden können und wo viele Menschen aufeinandertreffen.

Vorerst über den Sommer kann bis auf wenige Ausnahmen wie zb. in Krankenhäusern die Maske abgelegt werden. Im Herbst wird wieder mit Maßnahmen gerechnet. Foto: istock / Leonsbox
Vorerst über den Sommer kann bis auf wenige Ausnahmen wie zb. in Krankenhäusern die Maske abgelegt werden. Im Herbst wird wieder mit Maßnahmen gerechnet. Foto: istock / Leonsbox