Innenpolitik
Entlastungspaket Nr. 3 nimmt weitere Hürde
Noch im Juni sollen alle parlamentarischen Entscheidungen getroffen werden, damit zügig die Mittel und Unterstützungen aus dem bereits dritten Entlastungspaket fließen können. Eine erste Hürde wurde heute genommen: der Budgetausschuss des Nationalrats beschloss das Paket, das vergangene Woche von der Bundesregierung präsentiert wurde (zur Sache berichtete mehrfach). Insgesamt fließen rund 28 Milliarden Euro zur Entlastung der Menschen und Unternehmen sowie im Kampf gegen die Teuerung.
Die Teuerung ist weiterhin eine große Belastung für die Menschen in Österreich. Man spürt sie beim täglichen Einkauf, beim Tanken und besonders bei den Kosten für Heizung, Warmwasser und Strom. Die Bundesregierung hat seit Jänner bereits zwei Entlastungspakete mit einem Gesamtvolumen von rund 4 Milliarden Euro vorgelegt. Zudem werden die Menschen im Rahmen der Ökosozialen Steuerreform um rund 18 Milliarden Euro entlastet.
Entlastungen treffen breite Masse
Vergangene Woche wurde ein weiteres – drittes – Paket vorgelegt, um der Teuerung entgegenzuwirken. Insgesamt umfasst das Paket ein Volumen von rund 28 Mrd. Euro bis 2026 und teilt sich in kurzfristige Entlastungsmaßnahmen, die bereits heuer spürbar werden, und strukturelle Maßnahmen auf. Der Fokus liegt erneut auf besonders betroffenen Gruppen wie Arbeitslosen und Mindestpensionisten sowie Familien. Im Paket enthalten sind auch Entlastungen für Unternehmen wie beispielsweise die Senkung der Lohnnebenkosten. Zudem wird die Kalte Progression abgeschafft und Sozialleistungen wie die Familienbeihilfe werden valorisiert – also an die Inflation angepasst.
Dreistufiger Entlastungsprozess
Die Maßnahmen werden in einem dreistufigen Prozess umgesetzt: Im Sommer werden in einem ersten Schritt jene Menschen entlastet, die am stärksten von der aktuellen Teuerung betroffen sind – Menschen mit niedrigem Einkommen. Im Herbst greift die Entlastung in der Breite der Bevölkerung, da die Teuerung mittlerweile auch im Mittelstand deutlich spürbar ist. Ab Anfang des nächsten Jahres sorgen strukturelle Entlastungen für eine dauerhafte Stärkung der Kaufkraft.
Ende der kalten Progression
Konkret werden allein durch das Teuerungs-Entlastungspaket die Pensionistinnen und Pensionisten jeweils 500 bis 1.000 Euro zurückbekommen, ebenso wie die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Mit Kindern erhöht sich der Betrag nochmals um bis zu 900 Euro pro Kind. Und Menschen mit geringem Einkommen werden mit rund 800 Euro entlastet, wenn sie Kinder haben entsprechend höher. Bei diesem Teuerungs-Entlastungspaket setzen wir auf soziale Treffsicherheit, direkte Auszahlungen und strukturelle nachhaltige Reformen – wie etwa die lang geforderte Abschaffung der Kalten Progression.
Mehr für Familien
Dabei gliedern sich die Entlastungsmaßnahmen in zwei große Teile. Zum einen in Einmalzahlungen zur Entlastung im Umfang von fünf Milliarden Euro: Alle Österreicherinnen und Österreicher bekommen mit dem Klimabonus von 250 Euro noch den zusätzlichen „Geld-zurück-Bonus“ von 250 Euro, also insgesamt mindestens 500 Euro noch im Herbst. Menschen mit einem geringen Einkommen erhalten eine Sonderzahlung von 300 Euro, die noch im August bzw. September überwiesen wird. Für Familien gibt es eine zusätzliche Familienbeihilfe von 180 Euro pro Kind, die noch im August zur Auszahlung kommt. Und der Familienbonus wird von 1.500 Euro auf 2.000 Euro erhöht und im September ausbezahlt.
Die Entlastungen im Überblick
- 300 Euro für besonders betroffene Gruppen (Arbeitslose, Mindestpensionisten, Studienbeihilfebezieher, etc.)
- 500 Euro für Jeden und Jede: Davon 250 Euro Klimabonus und 250 Euro Bonus für alle Erwachsenen (für Kinder je die Hälfte) – wird zeitglich im Umweltausschuss beschlossen. Auszahlung Oktober 2022
- CO2-Bepreisung wird auf Oktober verschoben
- 180 Euro als zusätzliche Einmalzahlung der Familienbeihilfe im August
- Vorziehen Familienbonus (2.000 Euro) und Erhöhung des Kindermehrbetrags (550 Euro) auf 2022
- Verlängerung des Wohnschirms (Schutz vor Delogierung)
- Digi-Scheck für Lehrlinge (bis zu 3 mal 500 Euro pro Jahr) wird bis 2024 verlängert
- Erhöhter Absetzbetrag für 2022 (500 Euro)
- Mitarbeiter-Prämie von 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei sowie SV-Beitragsfrei
- Senkung Lohnnebenkosten (UV-Beitrag um ein Zehntel, FLAF-Beitrag auf 3,7 %) ab 2023
- Verschiebung der CO2 Bepreisung von Juli auf Oktober 2022