Innenpolitik
Bauern bekommen 9 Mio. € für geschützten Anbau
Österreichs Bauern im sogenannten geschützten Anbau werden unterstützt. Insgesamt 9 Mio. € beträgt eine weitere Förderung in den betroffenen Sektoren Obst und Gemüse. Die Mittel werden aus der „außergewöhnlichen Anpassungshilfe“ der EU bereitgestellt.
Oberste Priorität für Sicherheit
Angesichts des Krieges in der Ukraine und der Bedrohung für die europäische Versorgungs- und Ernährungssicherheit wird nun die Produktion im Bereich des geschützten Anbaus mit der „außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe“ im Umfang von rund 9 Millionen Euro unterstützt. Damit folgen zusätzlich zu den 110 Millionen des Versorgungssicherungs-Pakets (Zur-Sache berichtete) weitere Unterstützungsmaßnahmen für die Lebensmittelproduktion.
Besonders betroffen sind hier die Bauern, die im geschützten Anbau tätig sind. Gemeint sind Obst- und Gemüsekulturen, wie auch Pilz- und Algenanlagen im Glashaus.
Für Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig ist dies eine Frage der Sicherheit: „Die Sicherheit in der Versorgung mit Lebensmitteln hat für mich oberste Priorität! Das geht nur mit unseren Bäuerinnen und Bauern. Doch die gestiegenen Energie- und Produktionskosten bringen sie zunehmend unter Druck. Vor allem im Obst- Gemüse- und Gartenbau sind unsere Betriebe mit hohen Kosten bei der Bewirtschaftung ihrer Glashäuser konfrontiert. Daher unterstützen wir diese speziellen Bereiche mit 9 Millionen Euro.“
Regionales Obst und Gemüse verfügbar machen
Wichtig sei es jetzt vor allem, die Nahversorgung sicherzustellen. Mit dieser Förderung werde das gelingen: „So stellen wir sicher, dass für die Österreicherinnen und Österreicher auch in Zukunft regionales Obst und Gemüse verfügbar ist. Nach dem 110 Mio. Euro Versorgungssicherungspaket setzen wir damit einen weiteren Schritt, um die Versorgungssicherheit zu stärken und den Konsumentinnen und Konsumenten noch mehr Sicherheit geben“, so Totschnig.
Auszahlung bis 30. September
Aufgrund der Notwendigkeit einer raschen Abwicklung wurde hierbei an die bestehende Beitragspflicht zum Agrarmarketing und das Ausmaß der Gewächshäuser angeknüpft.
Die Anträge sollen bis 15. Juli eingebracht werden, die Auszahlung erfolgt bis zum 30. September.