News

Edtstadler: Null Toleranz bei nationalsozialistischer Wiederbetätigung

Verfassungsministerin Karoline Edtstadler gezielt im Kampf gegen Antisemitismus. Foto: Florian Schrötter

Die Bundesregierung tritt entschlossen gegen jede Form von NS-Verherrlichung auf. Nun haben Verfassungsministerin Karoline Edtstadler, Justizministerin Alma Zadić und der wissenschaftliche Leiter des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes, Gerhard Baumgartner, die Reform des Verbotsgesetzes präsentiert. Zusätzlich wird die Nationale Strategie gegen Antisemitismus weiter umgesetzt.

 

Edtstadler: Verbotsgesetz als wirksamstes Instrument gegen Antisemitismus

Antisemitismus trete heutzutage wieder verstärkt auf. Dies spiegle sich vor allem in Desinformation und Verschwörungserzählungen im unmittelbaren Lebensumfeld wider.

Gerade deshalb sei es wichtig, entschieden gegen jede Form der NS-Verherrlichung vorzugehen, heißt es in einer gemeinsamen Medieninformation von Edtstadler, Zadić und Baumgartner. Dabei sei das Verbotsgesetz  auf nationaler Ebene das wirkungsvollste Instrument im Kampf gegen Antisemitismus, Rechtsextremismus und nationalsozialistische Wiederbetätigung.

„Mit den heute vorgestellten Maßnahmen wollen wir das Verbotsgesetz auf die Höhe der Zeit bringen. Klar ist, dass wir, nicht zuletzt aufgrund unserer historischen Verantwortung, mit den effektivsten Mitteln gegen Antisemitismus vorgehen müssen“, so Edtstadler zu den Neuerungen.

 

Novellierung des Verbotsgesetz

Um in dem Bereich noch gezielter vorzugehen hat eine Arbeitsgruppe, die vom Justizministerium beauftragt wurde, ein ganzes Jahr an Verbesserungen und Nachschärfungen für das Verbotsgesetz gearbeitet.

Mitgearbeitet haben unter anderem das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes, die Israelitische Kultusgemeinde Wien, die Zentrale Österreichische Forschungsstelle Nachkriegsjustiz, das Mauthausen Komitee Österreich und diverse Wissenschaftler der Juristerei sowie BMJ, BKA und BMI.

 

Was ändert sich im Verbotsgesetz?

Die Evaluierung des Verbotsgesetzes wurde bereits im Regierungsprogramm der Bundesregierung festgelegt und ist eine von 38 Maßnahmen der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus. Mehr zur Nationalen Strategie gegen Antisemitismus, hier.

Geplant sind folgende Maßnahmen:

  • Ausweitung der inländischen Gerichtsbarkeit:
    Bestimmte Delikte des Verbotsgesetzes sind derzeit nicht strafbar, weil sie beispielsweise im Internet begangen werden. Die Ausweitung sei daher besonders wichtig, weil NS-Propaganda und Radikalisierung zunehmend im Internet stattfinden.
  • Einziehung von NS-Devotionalien:
    Durch eine eigene Regelung im Verbotsgesetz soll dafür gesorgt werden, dass die Behörden künftig NS-Devotionalien, wie etwa einen Ehrenring der SS, auch ohne Strafverfahren aus dem Verkehr ziehen können.
  • Kampf gegen Verharmlosung von NS-Terror:
    Das Tragen von u.a. gelben modifizierten Judensternen im Zuge der sog. „Corona-Demonstrationen“ hat zurecht zu Diskussion um die Strafbarkeit von solchen Handlungen geführt. Durch legistische Anpassungen im Verbotsgesetz soll zukünftig noch effektiver dagegen vorgegangen werden.
  • Höhere Verurteilungsquote:
    Ein weiteres Ziel ist es die Verurteilungsquote bei Verstößen gegen das Verbotsgesetz zu erhöhen.
  • Amtsverlust bei Verurteilung nach Verbotsgesetz:
    Künftig soll bei Beamten jede rechtskräftige Verurteilung nach dem Verbotsgesetz zum Amtsverlust führen. Wer nach dem Verbotsgesetz verurteilt ist, hat im Staatsdienst nichts zu suchen.

„Mit der Novellierung des Verbotsgesetzes zeigen wir klar auf, dass es bei nationalsozialistischer Wiederbetätigung null Toleranz gibt und die volle Härte des Rechtsstaats ausgeschöpft wird“, Edtstadler abschließend.