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Ab 2023: Verpflichtende Herkunftskennzeichnung auf Fleisch, Milch und Eier
Um mehr Transparenz zu schaffen, sollen ab 2023 Lebensmittel wie Fleisch, Milch und Eier verpflichtend auf ihre Herkunft gekennzeichnet werden. Vorrangig gilt sie für die Gemeinschaftsverpflegung. Dazu zählen Krankenhäuser, Seniorenheime, Schulen und Betriebe. Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig stellt nun die Rahmenbedingungen vor.
Mehr Transparenz am Teller
Die Bundesregierung hat sich bereits bei den Koalitionsverhandlungen darauf verständigt, eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung einzuführen. Ein entsprechender Verordnungsentwurf ging am Dienstag, den 20.12.2022 in Begutachtung. Zudem muss auch eine freiwillige Kennzeichnung in der Gastronomie künftig nachgewiesen werden. Das gemeinsame Ziel der Regierung sei es mehr Transparenz am Teller zu schaffen.
Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsversorgung
Die Österreicher konsumieren täglich circa 3,5 Millionen Mahlzeiten außerhalb der eigenen vier Wände. Davon 2,2 Millionen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Schulen, Betriebskantinen sowie privat geführten Kantinen in Unternehmen. Mit der verpflichtenden Herkunftskennzeichnung soll mehr Bewusstsein für regionale Produkte geschaffen werden. Infolgedessen erwarte sich die Regierung die Änderung des Kaufverhaltens von der Kantinen.
Totschnig: 86 Prozent der Österreicher legen großen Wert auf Herkunft der Lebensmittel
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig erklärt zu der Maßnahme: „86 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher legen großen Wert auf die Herkunft von Lebensmitteln. Derzeit ist es aber oft nicht möglich, die Herkunft von Grundzutaten in Speisen zu erkennen. Das ändern wir jetzt! Wenn man sich in der Kantine ein Rindsgulasch oder einen Kaiserschmarren bestellt, werden die Gäste künftig wissen, woher das Fleisch oder die Eier kommen“.
In einem zweiten Schritt werde die Kennzeichnung auf verarbeitete Lebensmittel folgen. So werde nicht nur mehr Transparenz für die Konsumenten erreicht, sondern auch die bäuerlichen Familienbetriebe unterstützt, so Totschnig abschließend.
Weitere Schritte für mehr Transparenz bei Lebensmitteln
Die Kennzeichnung erfolgt nach „Nicht-EU“, „Herkunftsland“ oder „Region“. Es betreiben bereits 450 österreichische Betriebe die prozentuelle Herkunftskennzeichnung über den Zeitraum eines Jahres. Das kann etwa so aussehen: „Unser Rindfleisch kommt übers Jahr gerechnet zu 50 % aus Österreich, zu 30 % aus der EU und zu 20 % aus Nicht-EU-Ländern“, heißt es in einer Presseaussendung des Gesundheitsministeriums. Um Konsumenten vor Täuschung zu schützen, muss künftig auch in der Gastronomie jede freiwillige Herkunftskennzeichnung nachgewiesen werden.