Regierung

Integeres Handeln und saubere Politik

Karoline Edtstadler zu Gast im Club3 bei Gernot Bauer (profil), Petia Mladenova (Kronen-Zeitung) und Martin Gebhart (Kurier). Foto: Kurier/Gerhard Deutsch

Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein schärferes Anti-Korruptionsstrafrecht vorgelegt, als nächstes sollen die Beschuldigtenrechte refomiert werden, bekräftigte Verfassungsministerin Karoline Endstadler im Club3.

 

Lücken werden geschlossen

Die Vorschläge für das Anti-Korruptionsgesetz wurden vorige Woche von Verfassungsministerin Edtstadler und Justizministerin Alma Zadic präsentiert. Die durch das Ibiza-Video aufgezeigten Lücken im Korruptionsstrafrecht werden geschlossen, Regeln für Kandidaten verschärft und Mandatskauf verboten: „Damit werden integeres Handeln und saubere Politik befördert“, sagte Edtstadler.

 

Drei Eckpunkte der Reform fixiert

Nun verhandeln die Bundesministerinnen Edtstadler und Zadic sowie die Referenten der Koalitionsparteien eine weitere Reform, nämlich jene für die Schaffung eines Bundesstaatsanwalts und für die Verbesserung der Beschuldigtenrechte. Dies sollte in einem Paket behandelt und beschlossen werden, so Edtstadler, wobei sich die Koalition bereits vor einiger Zeit auf wesentliche Reformpunkte geeinigt habe.

Wesentlich seien der Ausbau der Beschuldigtenrechte, die Erhöhung und Ausweitung des Kostenersatzes bei Freispruch oder Verfahrenseinstellung sowie eine Verkürzung beziehungsweise Beschleunigung der Verfahren – auch wenn dies gelegentlich eine Ressourcenfrage ist, wie Edtstadler anmerkte.

Beschuldigte haben Recht auf faire und rasche Verfahren: Verfassungsministerin Karoline Edtstadler

Beschuldigte haben Recht auf faire und rasche Verfahren: Verfassungsministerin Karoline Edtstadler

Mindestanforderungen für Handy-Beschlagnahme

Die auf staatsanwaltliche Anweisung mögliche Beschlagnahme von Handys habe sich als zunehmend problematisch erwiesen. Die Ursache dafür liege in der technischen Entwicklung der Smartphones, auf denen heute – im Unterschied zum Stand der Technik etwa vor zwanzig Jahren – „ein ganzes Leben gespeichert ist“. Daher müssten – nach der technischen Entwicklung – auch die rechtlichen Regeln auf die Höhe des 21. Jahrhunderts gehoben werden, sagte Edtstadler. Das geltende Regelwerk „ist nicht mehr state of the art“, für die Reform gelten „Mindestanforderungen“:

  • Eine Beschlagnahme von Handys sollte nur mehr mit richterlicher Genehmigung erfolgen können, denn die Beschlagnahme „ist ein tiefgreifender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte“.
  • Die Handys dürfen nicht mehr zu lange Zeit bei den Behörden liegen bleiben
  • Die Beschuldigten sollten als Duplikat eine Information darüber erhalten, welche Information ihrem Handy entnommen worden sind, um sich auf die Verteidigung vorbereiten zu können

Diese Vorschläge entsprächen zudem den Menschenrechten, denn der Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention sehe „faire Verfahren innerhalb angemessener Frist“ vor.

 

Ersatz der Kosten bei Einstellung

Reformen beim Kostenersatz fordert die ÖVP, so Edtstadler, weil jemand, der zu Unrecht jahrelang verfolgt wurde, mit hohen Summen an Anwalts- und Gerichtskosten konfrontiert sein kann. Gegenwärtig sei ein Kostenersatz bei Freispruch und bei Verfahrenseinstellung nur im Haupt- und im Rechtsmittelverfahren vorgesehen, dort allerdings zu niedrig angesetzt. Dieser Anspruch solle angehoben und überdies auf das Ermittlungsverfahren angehoben werden.

Wie Verfassungsministerin Karoline Edtstadler Antisemitismus bekämpft und welche Perspektiven sie als Europaministerin sieht lesen Sie bitte unter: Nachgefragt: Im Gespräch mit Karoline Edtstadler