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Österreich erweitert Arbeitsmarkt für Ukrainer

Vertriebene Menschen aus der Ukraine werden nun am Arbeitsmarkt mit EU-Bürgern und Österreichern gleichgestellt. Dem Tourismus soll das beim gegenwärtigen Fachkräftemangel entlasten. Foto: istock/CHUNYIPWONG

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat zu einer Flüchtlingswelle in den Westen geführt. Millionen von Menschen wurden vertreiben. Die EU reagierte daraufhin mit dem Inkrafttreten der Massenzustromrichtlinie. Diese Richtlinie ermöglicht Vertriebenen einen auf Zeit beschränkten Aufenthalt sowie den Zugang auf den nationalen Arbeitsmarkt. Nun wurden für das zweite Quartal Lockerungen angekündigt, sodass Vertriebene gleich wie EU-Bürger jede Arbeitsstelle annehmen können.

 

Tourismus stärkste Einstiegsbranche für Vertriebene

Angesichts des Fachkräftemangels in Österreich bringt das besonders dem Tourismus neue Möglichkeiten, zusätzliche Arbeitskräfte zu gewinnen. Mit Dezember 2022 sind mehr als 13.000 Ukrainerinnen und Ukrainer in Österreich beschäftigt. Davon entfallen über 3.000 auf Beschäftigte im Tourismus. Somit ist der Tourismus mit knapp einem Viertel aller Beschäftigungsbewilligungen die stärkste Einstiegsbranche für ukrainische Vertriebene.

Tourismusstaatsekretärin Susanne Kraus-Winkler sieht den Tourismus für vertriebene Ukrainerinnen und Ukrainer als Integrationsmotor und Sprungbrett zum Einstieg in die Erwerbstätigkeit. „Mit dem offenen Arbeitsmarktzugang setzen wir richtige Schritte, um Ukrainerinnen und Ukrainer weiterhin schnell in den Arbeitsmarkt zu bringen. Dass der Tourismus bei Vertriebenen die stärkste Einstiegsbranche ist, zeigt sehr gut, dass diese Branche einen wichtigen Beitrag leisten kann, arbeitssuchenden Menschen Chancen zu bieten und sich zu integrieren. Das verdeutlicht die Rolle des Tourismus als Sprungbrett und Integrationsmotor“, so Kraus-Winkler.

Kraus-Winkler verweist auf Studien zum touristischen Arbeitsmarkt und dessen Integrationskraft: „Viele Menschen beginnen ihre Tätigkeit im Tourismus, erlernen dort die jeweilige Landessprache und wechseln später in andere Branchen“, so Kraus-Winkler.

Künftig sollen alle Personen mit einem Ausweis für Vertriebene auch ohne Beschäftigungsbewilligung jede Beschäftigung aufnehmen können. Dadurch wird eine schnellere und unbürokratische Arbeitsaufnahme geschaffen. Die neuen Regelungen sollen voraussichtlich noch im zweiten Quartal 2023 in Kraft treten. Bis zu diesem Zeitpunkt ist weiterhin eine Beschäftigungsbewilligung nötig.

 

Tourismus gibt Perspektiven

Die Staatssekretärin sieht die Regelung für beide Seiten positiv. „Der Tourismus gibt Ukrainerinnen und Ukrainern, die aus ihrer Heimat fliehen, eine Perspektive und eine sichere Arbeitsstelle. Hinzu kommt, dass wir den Bedarf an touristischen Arbeitskräften auch künftig nicht nur mit Einheimischen decken können, deshalb ist die rasche und erfolgreiche Integration von Zugewanderten eine große Chance für Österreich. Der Tourismus hat hier sicherlich eine Vorbildfunktion“, so Kraus-Winkler.