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Verfassungsschutz kriegt noch mehr Augen und Ohren

Staatsschutz in den Bundesländern: Omar Haijawi-Pirchner, Leiter der DSN, Innenminister Gerhard Karner und Franz Ruf, Generaldirektor für die Öffentliche Sicherheit. Foto: BMI/Jürgen Makowecz

Für den Verfassungsschutz sind künftig weitere Polizistinnen und Polizisten in den Bundesländern zuständig. Sie sollen einschlägige Aktivitäten beobachten, anderseits aufklären. Diese Regionalreform wird heuer umgesetzt, kündigte Innenminister Gerhard Karner an.

 

Staatsschutz in Bundesländern erforderlich

Die gegenwärtigen Bedrohungsszenarien erfordern die Weiterentwicklung des Staatsschutzes in den Bundesländern, sagte Karner.

Die bisherigen Landesämter für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung werden zu Landesämtern für Staatsschutz und Extremismus-Bekämpfung weiterentwickelt, kündigte Karner an: „Wir erweitern damit das Schutzschild der Republik, um die Sicherheit der Menschen in diesem Land zu garantieren.“

Die Umsetzung der Regionalreform beginnt jetzt und soll Anfang 2024 abgeschlossen sein.

 

Drei Kernpunkte der Reform

Zukünftig werden in jedem Landesamt Zuständigkeiten für den Cyberraum und für Cyberforensik eingerichtet. Dadurch entstehen Kompetenzen und Ermittlungsbereiche, die es im Staatsschutz braucht, um Radikalisierung und extremistischen Straftaten im Cyberraum entgegenzutreten.

Weiters erforderlich sind Maßnahmen der Vorbeugung, insbesondere mit Fokus auf Schulen und Vereine. Speziell ausgebildete Polizistinnen und Polizisten werden in Zukunft Sensibilisierungs-Vorträge in Schulen abhalten.

Durch „Staatsschutzsensoren“ wird die Stärkung der Regionalität des Verfassungsschutzes sichergestellt, erläuterte Karner weiter. Bei Staatsschutzsensoren handelt es sich um speziell ausgebildete Polizeibedienstete, die die Ohren und Augen des Verfassungsschutzes in den Bezirken sein werden. Dadurch können für den Staatsschutz bedeutsame Informationen rasch an Ermittlungsbehörden auf Bundes- oder Landesebene weitergegeben werden.

 

Aktuelle Situation im Bereich Extremismus

Die aktuelle Extremismus-Situation zeige die Notwendigkeit der Reform, betonte Karner. Während durch die Pandemie viele „klassische Delikte“, beispielsweise Diebstähle, zurückgegangen sind, zeige sich in den vergangenen Jahren ein Anstieg von extremistischen Delikten. Dazu zählen etwa Straftaten durch Identitäre, Staatsverweigerer und Reichsbürger, aber auch antisemitische Straftaten, wie das Tragen von Judensternen mit der Aufschrift „ungeimpft“ bei Demonstrationen.

Im Jahr 2022 wurden aufgrund von Extremismus mehr als 660 Personen angezeigt, mehr als 100 Hausdurchsuchungen durchgeführt und 37 Festnahmen vollzogen.