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Leistung lohnt: Mitarbeiterprämien 2026 steuerfrei
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen Prämien aus 2026 noch bis Feber 2027 steuerfrei ausbezahlt werden können.
Leistung soll sich lohnen
Den Beschluss dazu fasst die Regierung im Ministerrat am 19. Mai in einem Budgetmaßnahmengesetz. Dieses soll ab 1. Juli 2026 gelten. Entsprechend dem Regierungsprogramm „Jetzt das Richtige tun. Für Österreich.“ soll für Arbeitgeber auch 2026 die Auszahlung einer steuerfreien Mitarbeiterprämie ermöglicht werden.
Erforderliche Grundlagen
Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist demnach, dass diese Zahlung aufgrund einer kollektivvertraglichen oder betrieblichen Vereinbarung erfolgt. Diese Vereinbarung muss aufgrund besonderer kollektivvertraglicher Ermächtigung abgeschlossen worden sein. Bei Fehlen eines kollektivvertragsfähigen Vertragsteiles auf Arbeitgeberseite, kann die Zahlung auch aufgrund einer Betriebsvereinbarung erfolgen. Bei Fehlen eines Betriebsrates kann die Zahlung aufgrund einer entsprechenden kollektivvertraglichen Ermächtigung und einer vertraglichen Vereinbarung des Arbeitgebers für sämtliche Arbeitnehmer erfolgen.
Zeitlicher Rahmen für Prämie
Die Steuerfreiheit wird für das Kalenderjahr 2026 zeitlich (für Zulagen und Bonuszahlungen) auf den Juli 2026 bis Dezember 2026 und betragsmäßig mit einem Höchstbetrag von 500 Euro festgelegt. Mitarbeiterprämie und Gewinnbeteiligung zusammen bleiben bis 3.000 Euro steuerfrei. Die Steuerfreiheit von Entgelten für Arbeit an Feiertagen gilt nun auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft.





