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Darum soll Bargeld gesichert werden

Bargeld verfassungsrechtlich sichern: Diese Initiative von Bundeskanzler Karl Nehammer entspricht sachlichen Erfordernissen und dem Wunsch der Bevölkerung, erklären ÖVP-Klubobmann August Wöginger und ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker. Foto: pixelio/Andreas Hermsdorf

Widersprüchliche Informationen und Berichte über die Einschränkung von Bargeld haben in der Bevölkerung Unsicherheit ausgelöst. Daher will Bundeskanzler Karl Nehammer das Bargeld als Zahlungsmittel in Österreich verfassungsrechtlich absichern, erklären ÖVP-Klubobmann August Wöginger und ÖVP-Generalsekretär Abg. Christian Stocker.

 

Der stärkste Schutz

Mit einer verfassungsrechtlichen Absicherung ist der stärkste Schutz, den innerstaatliche Gesetzgebung bieten kann, verbunden. Gleichzeitig ist diese Absicherung die stärkste Verpflichtung für Österreich, sich im EU-Rat für das Bargeld einzusetzen.

 

EU lässt Gestaltung zu

Das EU-Recht lässt den Mitgliedsstaaten Spielräume offen, wie die Versorgung und Annahme von Bargeld geregelt wird. Wöginger und Stocker dazu: „Diese Spielräume wollen wir als Volkspartei nutzen, um sicherzustellen, dass die Bargeldzahlung in Österreich niemals gefährdet wird.“

 

Vier wesentliche Argumente

So verweisen die Parlamentarier Wöginger und Stocker auf die wesentlichen Argumente, denn „das Bargeld bringt viele Vorteile mit sich“. Die Vorteile sind:

  • Es sind keine technischen Voraussetzungen notwendig.
  • Es werden keine Gebühren fällig.
  • Hacker- oder Phishing-Attacken sind nicht möglich.
  • Datenhoheit ist gewährleistet.

 

Bargeld ist Freiheit

Mit dem Bargeld ist zudem „ein großes Stück Freiheit für die Menschen“ verbunden. „Das bezeugen Umfragen, laut denen die Österreicherinnen und Österreicher das Bargeld unbedingt behalten wollen“, erklären Stocker und Wöginger in einem gemeinsamen Statement.

„All das sind Gründe, warum wir als Volkspartei das Bargeld als unverzichtbaren Teil des Zahlungsverkehrs ansehen. Dem wollen wir Ausdruck verleihen, indem wir das Bargeld möglichst weitgehend gegen jegliche Einschränkungsversuche absichern.“ Deswegen hat Karl Nehammer angekündigt, das Bargeld als Zahlungsmittel verfassungsrechtlich absichern zu wollen.

Bundeskanzler Nehammer und die Volkspartei wollen zudem eine ausreichende Bargeld-Versorgung im ländlichen Raum sichern und Klarheit über die Verpflichtung zur Annahme von Bargeld schaffen.

 

Nächste Abrechnung mit Kickl

Wöginger und Stocker nehmen eine kritische Abrechnung mit dem Obmann der oppositionellen FPÖ, Herbert Kickl, vor. Kickl habe gemeint, er habe als erstes die Bedeutung von Bargeld erkannt.

Dieser – unzutreffenden – Behauptung treten Wöginger und Stocker entgegen: „Wir haben als Volkspartei schon lange vor der FPÖ klargemacht, wie wichtig uns das Bargeld ist. Schon im Jahr 2015 haben wir das in unserem Grundsatzprogramm festgehalten. 2017 wurde dann im Regierungsprogramm verankert, die Bargeldzahlung verfassungsrechtlich absichern zu wollen, im Wahlkampf 2019 haben wir diese Forderung untermauert. Konsequenterweise haben wir dann im September 2019 im Parlament einen Antrag eingebracht, um das Bargeld in die Verfassung zu schreiben. Weil die SPÖ nicht zugestimmt hat und damit die notwendige 2/3-Mehrheit nicht zustande kam, ist dieses Vorhaben aber gescheitert. Umso wichtiger ist es, dass es dafür jetzt zur verfassungsrechtlichen Absicherung kommt.“

Bargeld verfassungsrechtlich sichern: Diese Initiative von Bundeskanzler Karl Nehammer entspricht sachlichen Erfordernissen und dem Wunsch der Bevölkerung, erklären ÖVP-Klubobmann August Wöginger und ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker. Foto: pixelio/Andreas Hermsdorf
Bargeld verfassungsrechtlich sichern: Diese Initiative von Bundeskanzler Karl Nehammer entspricht sachlichen Erfordernissen und dem Wunsch der Bevölkerung, erklären ÖVP-Klubobmann August Wöginger und ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker. Foto: pixelio/Andreas Hermsdorf