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Führungskräfte offen für Väterkarenz
In einer aktuellen Studie im Auftrag des Bundeskanzleramtes ging man der Frage nach, wie Führungskräfte männliche Arbeitskräfte bewerten, die ihre Erwerbstätigkeit aufgrund ihrer Vaterschaft unterbrechen oder reduzieren möchten.
Viele Väter wünschen sich mehr qualitative Zeit mit ihren Kindern, daher hat das Bundeskanzleramt bereits im Jänner eine Kampagne mit dem Hashtag #papasein zur Stärkung der Väterbeteiligung gestartet. Zusätzlich wurde aus Mitteln des Kanzleramtes beim Institut für Familienforschung an der Universität Wien eine Studie mit dem Titel „Väter in Unternehmen“ in Auftrag gegeben. Dafür wurden 412 Führungskräfte – 264 Männer und148 Frauen befragt.
Studie gibt Einblick
Die Ergebnisse der Studie zeigen ein weit besseres Bild, als bisher bekannt ist, denn die Offenheit der Führungskräfte ist groß, wenn männliche Mitarbeiter ihre Erwerbsarbeit aufgrund von Kinderbetreuungspflichten anpassen möchten.
So geben 88 % der befragten Führungskräfte an, dass sie die männlichen Mitarbeiter bei der Modifikation ihrer Erwerbsarbeit aufgrund von Kinderbetreuungspflichten unterstützen würden. Führungskräfte würden auch längere Erwerbsunterbrechungen in Form von Elternkarenz und Teilzeit aufgrund von Betreuungsplichten unterstützen
Gutes Zeugnis für Unternehmen
Eine große Mehrheit der Führungskräfte schätzt auch die Reaktion des Unternehmens auf das Anliegen des Mitarbeiters positiv ein und hält die damit verbundenen Herausforderungen für das Unternehmen für bewältigbar. Je höher die Befragten das eigene Unternehmen als familienunterstützend wahrnehmen, desto positiver fällt auch die Einschätzung der Unterstützung hinsichtlich des Anliegens des Mitarbeiters aus. Und in Unternehmen, in denen es bereits flexible Arbeitszeitmodelle gibt, wird das Anliegen der Väter eher unterstützt.
Für Frauen- und Familienministerin Susanne Raab ist die Studie erfreulich“, denn „sie zeigen eine große Unterstützung der Führungskräfte für Väter, welche die Kinderbetreuung übernehmen.“
Unterstützung bei Führungskräften größer als Erwartung
Die Studie kommt auch zum Ergebnis, dass das eigene familienunterstützende Verhalten der Führungskräfte starken Einfluss auf die Unterstützung des Mitarbeiters hat. Die Befragten schätzen ihr eigenes Verhalten als Führungskraft als sehr familienunterstützend ein: 86 % geben an, ihre Abteilung im Sinne besserer Vereinbarkeit zu führen und zu organisieren.
Resümee der Studie: Führungskräfte unterstützen Familienfreundlichkeit stärker als es werdende Väter erwarten. Es gibt daher Potential für familienfreundliche Maßnahmen in Unternehmen, die sich gezielt an Väter richten und die Gleichstellung fördern.
„Eltern sein ist die wunderschönste und gleichzeitig auch herausforderndste Aufgabe unseres Lebens. Die gemeinsame partnerschaftliche Aufteilung hat dabei nicht nur einen Mehrwert für Familien, sondern auch für die Gesellschaft“, erklärt Raab.
Anreize für mehr Väterbeteiligung
Das Bundeskanzleramt unterstützt die Stärkung der Väterbeteiligung durch eine Reihe von Maßnahmen.
Eine neue Broschüre „Papa sein – in allen Lebenslagen“ stellt gezielt familienpolitische Maßnahmen und Leistungen für Väter in den Vordergrund und liefert Antworten auf vielfältige Fragen. Auch finanziell werden Anreize für mehr Väterbeteiligung gesetzt. Teilen sich Eltern das Kinderbetreuungsgeld annähernd gleich, erhalten sie je 500 € als Partnerschaftsbonus. Bis zu 1.600 € als Familienzeitbonus erhalten Väter, die sich nach der Geburt ausschließlich der Familie widmen möchten. Dieser Betrag wird jährlich valorisiert.
„Die Politik hat hier die Aufgabe, Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Vereinbarkeit zu verbessern, wie durch den Ausbau der Kinderbetreuung mit 4,5 Mrd. Euro oder der Verdoppelung und jährlichen Valorisierung des Familienzeitbonus während des Papamonats auf 1.600 Euro“, so die Familienministerin.
Diese aktuelle Untersuchung bestätigt inhaltlich eine vor zwei Jahren vorgelegte Studie des Familienbundes: Väter wollen mehr Zeit für Familie
Weitere Information zu Vätern in Karenz auf der Seite des Bundeskanzleramts: HIER.