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 Zivildienst wird vereinfacht und flexibler

Der Zivildienst soll mehr Flexibilität erhalten. Staatssekretärin Claudia Plakolm schickte am Montag eine entsprechende Gesetzesnovelle in Begutachtung. Foto: ASBÖ / C. Lipinsky

Mit einer Novelle des Zivildienstgesetzes soll der Zivildienst in Österreich für Einrichtungen vereinfacht werden und mehr Flexibilität ins System bringen. Der entsprechende Gesetzesvorschlag wurde am Montag in Begutachtung geschickt.

 

Strengeres vorgehen gegen „Umgeher“

Der Dienst soll insgesamt gestärkt werden, doch die Novelle soll zugleich entsprechende Restriktionen mit sich bringen, um ein „umgehen“ des Dienstes zu verhindern.

In den vergangenen Jahren wurden immer mehr Fälle von möglichen „System-Umgehern“ bekannt. Pro Jahr geht es laut Behörde um etwa 220 Dienstpflichtige, die ihren Zivildienst nicht antreten bzw. nicht ableisten, weil sie dies mit ihrem psychischen Gesundheitszustand begründen und eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, heißt es in einer Aussendung des Bundeskanzleramtes am Montag.

Zukünftig kann die zuständige Behörde in diesen Fällen eine Untersuchung durch eine Fachärztin oder einen Facharzt vorschreiben, die in der Liste der Gerichtssachverständigen aufscheinen.

 

Plakolm will Zivildienst stärken

„Die Novelle stärkt den Zivildienst an sich, weil er in Ausnahmesituationen flexibler wird und neue Möglichkeiten bietet. Außerdem kann die Behörde zukünftig gegen System-Umgeher vorgehen. Ich habe viele junge Burschen kennengelernt, die sich neun Monate lang voll reinhauen. Die Behörde kann zukünftig rechtlich gegen jene vorgehen, die die Regeln umgehen“, erklärt die zuständige Staatssekretärin Claudia Plakolm.

Teilbarkeit und Papamonat

Insgesamt soll aber die Novelle einige Neuerungen und Erleichterungen für die jungen Männer bringen. So beauftragte die Staatssekretärin bereits im Vorjahr in Abstimmung mit dem Verteidigungsministerium eine Prüfung der zeitlichen Teilbarkeit des Dienstes aus verfassungsrechtlicher Sicht. Der Gesetzesentwurf sieht nun diese Teilbarkeit vor, die der Betroffene beantragen kann, „wenn besonders berücksichtigungswürdige wirtschaftliche oder familiäre Interessen vorliegen.“

Beispiele dafür sind Härtefälle bei Unternehmerinnen und Unternehmern (Selbstständigkeit, Landwirtschaft) oder Schicksalsschläge in der eigenen Familie. Es wird mit der Zuweisung zum Zivildienst zugleich eine konkrete Dauer bzw. das konkrete Start- und Enddatum der zwei Teile festgelegt. Eine Zustimmung der Einrichtung ist dafür erforderlich.

 

Mehr Möglichkeiten bei Jobsuche

Mehr Flexibilität soll es auch bei der Dienstfreistellung für Zwecke der Ausbildung oder berufliche Angelegenheiten (z. B. Jobsuche für die Zeit danach) geben. Da für diese Zwecke in der Regel kein ganzer Tag notwendig ist, gibt es zukünftig die Möglichkeit, die Dienstfreistellung auch stundenweise in Anspruch zu nehmen.

Zudem wird auch für jene Fälle, bei denen Dienst und Geburt eines Kindes zeitlich zusammenfallen, die Möglichkeit eines Papamonats für die Dienst leistenden geschaffen.

 

Möglichkeiten im Dienst werden erweitert

Der Fachkräftemangel erfordert auch im Zivildienst gesetzliche Anpassungen. Bisher war die „Arbeitsmarktneutralität“ des Zivildienstes gesetzlich festgeschrieben. Laut Plänen von der Staatssekretärin soll zukünftig dieses Erfordernis wegfallen. Somit können mehr Diener Berufsmodule während des Dienstes absolvieren und dürfen dann bestimmte Tätigkeiten ohne Aufsicht durchführen („qualifizierter Einsatz eines Zivildieners“).

Erleichterung für Rettungsorganisationen

Diese Erleichterung soll beispielsweise Vorteile für Rettungsorganisationen bringen. Diese können Dienst-Einteilungen flexibler vorgehen, weil sie für Ausfahrten keine Aufsichtspersonen einteilen müssen und dadurch rechtliche Klarheit haben, dass Zivildiener auch ohne Aufsichtspersonen Fahrten mit dem Rettungswagen absolvieren dürfen.

 

Brandweiner sieht positive Weiterentwicklung

Unterstützung für die Gesetzesnovelle kommt auch vom Zivildienstsprecher der ÖVP im Nationalrat, Abgeordneter Lukas Brandweiner. Er sieht im Gesetzesentwurf den Zivildienst positiv weiterentwickelt. „Die stundenweise Dienstfreistellung für die Jobsuche, das Papamonat und die neuen Möglichkeiten in Ausnahmesituationen machen den Zivildienst flexibler. Außerdem ist es wichtig und fair, dass endlich jene, die den Zivildienst umgehen wollen, zu einer Untersuchung zum Facharzt geschickt werden können. Damit schieben wir der Umgehung einen Riegel vor“, so der Abgeordnete.