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Nationalrat: Der Weg in die neue Gesetzgebungsperiode

Im Parlament laufen bereits die Vorbereitungen für die Konstituierung des neuen Nationalrats. Foto: Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Während in der Hofburg die Gespräche der Parteichefs mit dem Bundespräsidenten stattfinden, laufen im Parlament bereits die Vorbereitungen für die Neukonstituierung des Nationalrats.

Wie schon hier berichtet, ist der Parlamentsbetrieb in der Phase zwischen einer Nationalratswahl und der Angelobung der neuen Abgeordneten klar geregelt.

Für die Konstituierung des neuen Nationalrats ist der 24. Oktober 2024 vorgesehen. Die konstituierende Sitzung wird vom Bundespräsidenten einberufen. Die Eröffnung übernimmt der Nationalratsratspräsident der noch laufenden Gesetzgebungsperiode, Wolfgang Sobotoka. Er führt solange den Vorsitz, bis in der Sitzung von den neu angelobten Abgeordneten aus ihrer Mitte ein neuer Präsident bzw. eine neue Präsidentin gewählt worden ist, informiert die Parlamentskorrespondenz in einer Aussendung. In der parlamentarischen Praxis der Zweiten Republik ist es seit 1983 üblich, dass die drei stimmenstärksten Klubs die drei Präsidenten in der Reihenfolge ihrer Klubgröße stellen.

 

Geheime Wahlgänge im Nationalrat

Die Wahl der Präsident erfolgt geheim. Die Abgeordneten wählen mit einem Stimmzettel und üblicherweise in einer Wahlzelle. Als gewählt gilt, wer die einfache Mehrheit erhält. Gewählt werden zudem Schriftführer und Ordner sowie neben dem Hauptausschuss zumeist auch weitere Ausschüsse.

 

Parlamentarische Arbeit kann sofort beginnen

Bereits in der konstituierenden Sitzung können von den Abgeordneten Anträge und schriftliche Anfragen eingebracht werden. Ein Rückblick: Zu Beginn der aktuellen Legislaturperiode im Jahr 2019 wurden in der ersten Sitzung bereits 37 Gesetzes- und Entschließungsanträge eingebracht.

Damit sind Gesetzesbeschlüsse auch schon vor dem Antritt einer neuen Bundesregierung möglich. Für einen Beschluss muss im freien Spiel der Kräfte eine Mehrheit gefunden werden. Aufgrund der neuen Mandatsverteilung rechnerisch möglich ist jeweils eine einfache Mehrheit von FPÖ und ÖVP (108 Mandate), FPÖ und SPÖ (98 Mandate) sowie ÖVP und SPÖ (92 Mandate), rechnet die Parlamentskorrespondenz vor.

Es sind allerdings bis zum Abschluss der Koalitionsverhandlungen nicht viele Beschlüsse zu erwarten. Nach der Wahl 2019 verabschiedeten die Abgeordneten bis zur Fixierung der türkis-grünen Koalition am 7. Jänner 2020 lediglich sechs Gesetze.

 

Bildung der Klubs

Mit der konstituierenden Sitzung beginnt auch die Frist für die Bildung der Klubs zu laufen. Die Abgeordneten haben dafür einen Monat Zeit. Um einen Klub bilden zu können, müssen sich mindestens fünf Abgeordnete derselben wahlwerbenden Partei zusammenfinden. Wird ein neuer Klub gebildet, muss das der Präsidentin bzw. dem Präsidenten des Nationalrats unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt können Abgeordnete nur mehr aus einem Klub austreten oder einem anderen Klub beitreten, aber keinen neuen Klub mehr gründen.